Erstellt am 16.04.2018 um 15:20 Uhr von uller
Die BV dürfte unwirksam sein. Schulung die der AG durchführt sind Arbeitszeit und zu 100 % zu vergüten. Kein Mensch muß für lau arbeiten. Ich würde dem AG auffordern entweder die Schulungen voll zu vergüten oder in die Arbeitszeit zu verlegen. Unter diesen Voraussetzungen würde ich keiner Mehrarbeit ( für Schulungen) zustimmen.
Erstellt am 16.04.2018 um 16:06 Uhr von Rtjum
also auf jeden Fall sofort die BV kündigen, unwirksam hin oder her
Erstellt am 16.04.2018 um 16:41 Uhr von celestro
Wir reden nicht nur über BR-Schulungen ?
Erstellt am 16.04.2018 um 16:45 Uhr von Hansen
Es gibt Schulungen die mit der normalen Arbeitszeit vergütet werden.
Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden.
Für BR-- Schulungen bekomme ich meine normale Arbeitszeit angerechnet.
Erstellt am 16.04.2018 um 17:06 Uhr von celestro
"Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden."
Sind die freiwillig ? Und weißt du, warum die nur mit 50% vergütet werden ?
Erstellt am 16.04.2018 um 17:16 Uhr von Hansen
Hallo,
die sind eigentlich Pflicht und dies wurde mal so vereinbart.
Für mich klingt dies ungesetzlich.
Für Dich auch?
Gruss Hansen
Erstellt am 16.04.2018 um 17:29 Uhr von Pickel
"Für mich klingt dies ungesetzlich.
Für Dich auch?"
Nicht zwingend, sofern die AV der MA unbezahlte Stunden zulassen, die Vergütung über dem Mindestlohn liegt und der Anteil im gleichen Betrachtungszeitraum nicht höher ist kann das vollkommen in Ordnung sein