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Schulung ist keine normale Arbeitszeit

H
Hansen
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgendes Problem in meinem Haus: Mein alter Vorgänger (BRV) hat einmal in einer BV vereinbart, dass Schulungen nach der normalen Arbeitszeit nur mit 50% Arbeitszeit abgegolten werden, d.h. z.B. ein Mitarbeiter ist 2 Stunden zur Schulung und erhält nur eine Stunde Arbeitszeit berechnet. Dies begründet die GL damit, dass dies zur Fortbildung des AN beiträgt und deshalb nur 50% Arbeitszeit bekommt. Die Firma hat Zusatzkosten, also möchte Sie nicht die volle Arbeitszeit anrechnen.

Da dies in einer alten BV vereinbart worden war, habe ich nun folgende Fragen: 1.) Kann ich dagegen etwas tun? 2.) Welchen Gesetzestext gibt es?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss Hansen

3.57207

Community-Antworten (7)

U
Uller

16.04.2018 um 17:20 Uhr

Die BV dürfte unwirksam sein. Schulung die der AG durchführt sind Arbeitszeit und zu 100 % zu vergüten. Kein Mensch muß für lau arbeiten. Ich würde dem AG auffordern entweder die Schulungen voll zu vergüten oder in die Arbeitszeit zu verlegen. Unter diesen Voraussetzungen würde ich keiner Mehrarbeit ( für Schulungen) zustimmen.

R
rtjum

16.04.2018 um 18:06 Uhr

also auf jeden Fall sofort die BV kündigen, unwirksam hin oder her

C
celestro

16.04.2018 um 18:41 Uhr

Wir reden nicht nur über BR-Schulungen ?

H
Hansen

16.04.2018 um 18:45 Uhr

Es gibt Schulungen die mit der normalen Arbeitszeit vergütet werden. Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden.

Für BR-- Schulungen bekomme ich meine normale Arbeitszeit angerechnet.

C
celestro

16.04.2018 um 19:06 Uhr

"Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden."

Sind die freiwillig ? Und weißt du, warum die nur mit 50% vergütet werden ?

H
Hansen

16.04.2018 um 19:16 Uhr

Hallo,

die sind eigentlich Pflicht und dies wurde mal so vereinbart. Für mich klingt dies ungesetzlich. Für Dich auch?

Gruss Hansen

P
Pickel

16.04.2018 um 19:29 Uhr

"Für mich klingt dies ungesetzlich. Für Dich auch?"

Nicht zwingend, sofern die AV der MA unbezahlte Stunden zulassen, die Vergütung über dem Mindestlohn liegt und der Anteil im gleichen Betrachtungszeitraum nicht höher ist kann das vollkommen in Ordnung sein

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