Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgendes Problem in meinem Haus:
Mein alter Vorgänger (BRV) hat einmal in einer BV vereinbart, dass Schulungen nach der normalen Arbeitszeit nur mit 50% Arbeitszeit abgegolten werden, d.h. z.B. ein Mitarbeiter ist 2 Stunden zur Schulung und erhält nur eine Stunde Arbeitszeit berechnet.
Dies begründet die GL damit, dass dies zur Fortbildung des AN beiträgt und deshalb nur 50% Arbeitszeit bekommt.
Die Firma hat Zusatzkosten, also möchte Sie nicht die volle Arbeitszeit anrechnen.

Da dies in einer alten BV vereinbart worden war, habe ich nun folgende Fragen:
1.) Kann ich dagegen etwas tun?
2.) Welchen Gesetzestext gibt es?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss Hansen