Schulung ist keine normale Arbeitszeit
Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgendes Problem in meinem Haus: Mein alter Vorgänger (BRV) hat einmal in einer BV vereinbart, dass Schulungen nach der normalen Arbeitszeit nur mit 50% Arbeitszeit abgegolten werden, d.h. z.B. ein Mitarbeiter ist 2 Stunden zur Schulung und erhält nur eine Stunde Arbeitszeit berechnet. Dies begründet die GL damit, dass dies zur Fortbildung des AN beiträgt und deshalb nur 50% Arbeitszeit bekommt. Die Firma hat Zusatzkosten, also möchte Sie nicht die volle Arbeitszeit anrechnen.
Da dies in einer alten BV vereinbart worden war, habe ich nun folgende Fragen: 1.) Kann ich dagegen etwas tun? 2.) Welchen Gesetzestext gibt es?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Hansen
Community-Antworten (7)
16.04.2018 um 17:20 Uhr
Die BV dürfte unwirksam sein. Schulung die der AG durchführt sind Arbeitszeit und zu 100 % zu vergüten. Kein Mensch muß für lau arbeiten. Ich würde dem AG auffordern entweder die Schulungen voll zu vergüten oder in die Arbeitszeit zu verlegen. Unter diesen Voraussetzungen würde ich keiner Mehrarbeit ( für Schulungen) zustimmen.
16.04.2018 um 18:06 Uhr
also auf jeden Fall sofort die BV kündigen, unwirksam hin oder her
16.04.2018 um 18:41 Uhr
Wir reden nicht nur über BR-Schulungen ?
16.04.2018 um 18:45 Uhr
Es gibt Schulungen die mit der normalen Arbeitszeit vergütet werden. Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden.
Für BR-- Schulungen bekomme ich meine normale Arbeitszeit angerechnet.
16.04.2018 um 19:06 Uhr
"Dann gibt es aber Schulungen die von Lieferanten gehalten werden, die nur mit 50% bewertet werden."
Sind die freiwillig ? Und weißt du, warum die nur mit 50% vergütet werden ?
16.04.2018 um 19:16 Uhr
Hallo,
die sind eigentlich Pflicht und dies wurde mal so vereinbart. Für mich klingt dies ungesetzlich. Für Dich auch?
Gruss Hansen
16.04.2018 um 19:29 Uhr
"Für mich klingt dies ungesetzlich. Für Dich auch?"
Nicht zwingend, sofern die AV der MA unbezahlte Stunden zulassen, die Vergütung über dem Mindestlohn liegt und der Anteil im gleichen Betrachtungszeitraum nicht höher ist kann das vollkommen in Ordnung sein
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u