Erstellt am 13.04.2018 um 12:21 Uhr von ickederdicke
"Von sich aus" sollte er begründen können, wenn z.B. regelmässige Nachsorge oder ambulante Reha Termine dagegensprechen. Ansonsten NEIN - ausser seine Ärzte haben Gründe dagegen.
Erstellt am 13.04.2018 um 12:22 Uhr von Challenger
Erstellt am 13.04.2018 um 12:22 Uhr von Challenger
Verlangen kann er das immer. Hat er denn schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Das könnte vielleicht helfen.
Vergleich :
SG Aachen · Urteil vom 13. April 2010 · Az. S 17 SB 146/08
Erstellt am 14.04.2018 um 06:11 Uhr von lokfan78
Hallo. Einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen in Zusammenarbeit mit der SBV, die Wartezeiten nach Antagstellung liegen im Moment bei 6 Monaten, je nach Bundesland. Aber auch ein BEM machen, der Kollege kann ein freiwilliges BEM selbst anstreben. Sollte er nicht die 6 Wochen am Stück oder in den letzten 12 Monaten 42 Tage krank gewesen sein. Ich bin selbst SBV und im BEM-Team die Möglichkeiten der Änderung der Schichtmodelles sind aber sehr gut.