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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenregelung

M
mozbee
Jan 2018 bearbeitet

wie ist die Pausenregelung geregelt, wie ist sie auszulegen, ist die Einhaltung der Pausen zwingend erforderlich, und kann der Einzelne selbst über seine Pausenzeit entscheiden wenn er anschließend sowieso Feierabend macht?

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Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

22.01.2014 um 19:10 Uhr

wie ist die Pausenregelung geregelt, Frag den Chef

wie ist sie auszulegen Frag den Chef

ist die Einhaltung der Pausen zwingend erforderlich ja!

kann der Einzelne selbst über seine Pausenzeit entscheiden wenn er anschließend sowieso Feierabend macht? nein!

S
Snooker

22.01.2014 um 19:26 Uhr

Habt ihr einen BR bestimmt er mit über Anfang und Ende der Pausen. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und ohne wen und aber ein zu halten. Unter 6 Std ist keine Pause gesetzl. Vorgeschrieben. Zischen 6 und 9 Std,. Arbeitszeit sind 30 Min vorgeschrieben. Ab 9 Std sind 45 min Pflicht. Die Pause ist so zu legen das sie nicht unmittelbar vor Feierabend fällt. Irgendwo hat es da auch mal ein Urteil drüber gegeben, nur leider sind meine Möglichkeiten hier im Hotelzimmer begrenzt. Schau auch mal in § 4 Arbeitszeitgesetz.

P
Pjöööng

22.01.2014 um 19:31 Uhr

Zitat (Oblatixx): "Frag den Chef"

Wenn Du schlchte Laune hast, dann halt Dich doch vielleicht einfach von Deiner Tastatur fern!

Mozbee, grundsätzlich gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

"§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Die Pausen müssen die Arbeit UNTERBRECHEN. Von daher ist es gar nicht zulässig, diese an den Beginn oder das Ende der Arbeit zu legen.

Falls es bei Euch zusätzliche innerbetriebliche Regelungen gibt, solltest Du diese erfragen.

G
gironimo

22.01.2014 um 19:39 Uhr

Zur Erinnerung: § 87 Abs. 1 Ne.2 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei .... Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Aber natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. (siehe Vorredner)

O
Oblatixx

22.01.2014 um 19:44 Uhr

@Pjöööng

Wenn Du schlchte Laune hast, dann halt Dich doch vielleicht einfach von Deiner Tastatur fern! Wie kommst Du darauf? Egal.

Woher willst Du wissen, wie die Pausen in seiner Firma geregelt sind und wie man das dann auslegen kann/darf? Das kannst Du nun mal nur erfahren, wenn Du den Chef fragst.

Falls es bei Euch zusätzliche innerbetriebliche Regelungen gibt, solltest Du diese erfragen. Oder was willst Du mit dieser der deinen Aussage sagen? Nichts anderes, als ich es schon gemacht habe.

F
Farce

22.01.2014 um 21:10 Uhr

Ja Oblatixx, so sind sie nunmal. Unterstellen einem immer, dass man gefälligst die Antwort zu geben hat, die man selbst gerade im Hinterstübchen hatte. Kommt dann was anderes, ist es entweder Müll, oder es muss einer Laune entsprungen sein. Unterstellungen, wo man auch hinschaut.

Lass dich aber nicht ärgern, es kommen auch wieder bessere Tage, vielleicht gar ein solcher, wo ein Untersteller vielleicht vorher nachdenkt und dann eine gesittete Antwort abgibt, ohne gleich beleidigend zu wirken.

Außerdem hast du auch vollkommen recht und dir nichts vorzuwerfen. Nirgends war nach einer gesetzlichen Regelung gefragt, sondern nur so lala, dass man sie durchaus wie von dir geschehen beantworten kann. Alles andere wäre hier auch eine reine Spekulationssache, die dann auch wieder einer Unterstellung sehr nahe käme.

F
Farce

22.01.2014 um 21:11 Uhr

..............

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