Liebe Betriebsräte, ich brauche kollektive Hilfe.
Situation ist folgende: Es werden täglich geteilte Dienste im ÖPNV zugeteilt, was schon an sich nach Tarifvertrag vermieden werden sollte, aber das ist nicht meine Frage.
Die Zeit zwischen den beiden Dienstteilen gilt als unbezahlte Zeit, damit als Pause bzw. Freizeit, die nach meiner Auffassung dem Arbeitnehmer frei zur Verfügung stehen muss. Die Pausen sind aber in der Regel zu kurz um beispielsweise nach Hause zu fahren.
Darf der Arbeitgeber den Busfahrer dazu verpflichten, während dieser unbezahlten Pause einen anderen Arbeitsort aufzusuchen um dort seinen zweiten Dienst anzutreten?
Und müsste er dann nicht zumindest die Fahrtzeit für den direkten Weg vom ersten Einsatzort zum zweiten entsprechend als Arbeitszeit vergüten?

Bitte um dringende Hilfe.

Ergänzung durch ein Dienstbeispiel:

Dienstbeginn: 4:35 Uhr
Dienstende: 13:36 Uhr
Unterbrechung Haltestelle X um 6:44 Uhr bis um 9:33 Uhr an Haltestelle Y
Bezahlte Zeit: 6 Stunden 12 Minuten