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Arbeitgeber weist Fahrt zu anderem Dienstort während der Pause an

B
BusBär
Apr 2018 bearbeitet

Liebe Betriebsräte, ich brauche kollektive Hilfe. Situation ist folgende: Es werden täglich geteilte Dienste im ÖPNV zugeteilt, was schon an sich nach Tarifvertrag vermieden werden sollte, aber das ist nicht meine Frage. Die Zeit zwischen den beiden Dienstteilen gilt als unbezahlte Zeit, damit als Pause bzw. Freizeit, die nach meiner Auffassung dem Arbeitnehmer frei zur Verfügung stehen muss. Die Pausen sind aber in der Regel zu kurz um beispielsweise nach Hause zu fahren. Darf der Arbeitgeber den Busfahrer dazu verpflichten, während dieser unbezahlten Pause einen anderen Arbeitsort aufzusuchen um dort seinen zweiten Dienst anzutreten? Und müsste er dann nicht zumindest die Fahrtzeit für den direkten Weg vom ersten Einsatzort zum zweiten entsprechend als Arbeitszeit vergüten?

Bitte um dringende Hilfe.

Ergänzung durch ein Dienstbeispiel:

Dienstbeginn: 4:35 Uhr Dienstende: 13:36 Uhr Unterbrechung Haltestelle X um 6:44 Uhr bis um 9:33 Uhr an Haltestelle Y Bezahlte Zeit: 6 Stunden 12 Minuten

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

11.04.2018 um 11:10 Uhr

Du widersprichst dir in der Frage doch schon selber. Entweder ihr habt durchgehende Dienste oder nicht. Anscheinend habt ihr geteilte Dienste und dann habt ihr eben keine Pause sondern Dienstende und habt zu Beginn des neuen Dienstes bei der neuen Stelle pünktlich zu erscheinen. Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind keine Arbeitszeiten. Ob der TV dazu konkreter wird müsstet ihr dort nachlesen.

Übrigens, ich einigen Bereichen insbesondere der Logistik, finden Pausen der Beifahrer auch während der Fahrt statt.

H
hansimglueck

11.04.2018 um 11:10 Uhr

Natürlich muss er diese Zeiten als Arbeitszeit werten und bezahlen.

M
Moreno

11.04.2018 um 11:42 Uhr

Hans im Glück so eine pauschale Aussage kann leicht falsch sein!

P
Pjöööng

11.04.2018 um 12:40 Uhr

" 1. Arbeitszeit: jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt;

  1.  Ruhezeit: jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit“."
    

Sofern keine tarifvertragliche Regelung darpüber existiert, wäre hier wohl zu prüfen, ob der AN während dieser Zeit "dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt".

Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt. Ich vermute dass man den Fahrtaufwand mit der Unterbrechungszeit vergleichen muss. Sollte also diese Unterbrechung im Wesentlichen durch die für den Ortswechsel benötigte Zeit bestimmt sein, würde ich dazu tendieren dass dies Arbeitszeit ist.

AM
alter Mann

11.04.2018 um 13:13 Uhr

"Es werden täglich geteilte Dienste im ÖPNV zugeteilt, was schon an sich nach Tarifvertrag vermieden werden sollte, aber das ist nicht meine Frage." Aber genau da läge die Antwort! Ihr seid bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Wenn sich solche geteilten Dienste bei Euch nicht vermeiden lassen, dann ließe sich in einer BV doch mindestens vereinbaren, dass z.B. Zeiten zum Wechsel des Einsatzortes als Arbeitszeit vergütet werden oder es bei geteilten Diensten eine pauschale Aufwandsentschädigung gibt oder oder. Übrigens dürfte so eine Regelung vermutlich auch dazu führen, dass es weniger geteilte Dienste gibt.

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