Erstellt am 11.04.2018 um 09:05 Uhr von hansimglueck
Diese Antwort wurde von "hansimglueck" gelöscht.
Erstellt am 11.04.2018 um 09:10 Uhr von Pickel
Du widersprichst dir in der Frage doch schon selber.
Entweder ihr habt durchgehende Dienste oder nicht. Anscheinend habt ihr geteilte Dienste und dann habt ihr eben keine Pause sondern Dienstende und habt zu Beginn des neuen Dienstes bei der neuen Stelle pünktlich zu erscheinen. Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind keine Arbeitszeiten. Ob der TV dazu konkreter wird müsstet ihr dort nachlesen.
Übrigens, ich einigen Bereichen insbesondere der Logistik, finden Pausen der Beifahrer auch während der Fahrt statt.
Erstellt am 11.04.2018 um 09:10 Uhr von hansimglueck
Natürlich muss er diese Zeiten als Arbeitszeit werten und bezahlen.
Erstellt am 11.04.2018 um 09:42 Uhr von moreno
Hans im Glück so eine pauschale Aussage kann leicht falsch sein!
Erstellt am 11.04.2018 um 10:40 Uhr von Pjöööng
" 1. Arbeitszeit: jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt;
2. Ruhezeit: jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit“."
Sofern keine tarifvertragliche Regelung darpüber existiert, wäre hier wohl zu prüfen, ob der AN während dieser Zeit "dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt".
Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt. Ich vermute dass man den Fahrtaufwand mit der Unterbrechungszeit vergleichen muss. Sollte also diese Unterbrechung im Wesentlichen durch die für den Ortswechsel benötigte Zeit bestimmt sein, würde ich dazu tendieren dass dies Arbeitszeit ist.
Erstellt am 11.04.2018 um 11:13 Uhr von alter Mann
"Es werden täglich geteilte Dienste im ÖPNV zugeteilt, was schon an sich nach Tarifvertrag vermieden werden sollte, aber das ist nicht meine Frage."
Aber genau da läge die Antwort!
Ihr seid bei der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Wenn sich solche geteilten Dienste bei Euch nicht vermeiden lassen, dann ließe sich in einer BV doch mindestens vereinbaren, dass z.B. Zeiten zum Wechsel des Einsatzortes als Arbeitszeit vergütet werden oder es bei geteilten Diensten eine pauschale Aufwandsentschädigung gibt oder oder. Übrigens dürfte so eine Regelung vermutlich auch dazu führen, dass es weniger geteilte Dienste gibt.