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Änderung der Dienststelle einer Bundesbehörde (ÖD)

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HansimWind
Jan 2026 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einer Bundesbehörde, die 13 bundeweite Dienststellen hat. Diese Dienststelle haben jeweils ein räumlich abgegrenztes Zuständigkeitsgebiet und einen örtlichen Personalrat, dessen Mitglieder im Zuständigkeitsbereich der Dienststelle ihren Dienstort haben.
Durch organisatorische Maßnahmen ändert sich nunmehr das Zuständigkeitsgebiet der jeweiligen Dienststelle, so dass der Dienstort einige Personalratsmitglieder im Zuständigkeitsgebiet einer anderen Außenstelle liegt. Der Dienstherr bietet an, dass die PR-Mitglieder noch bis zum Ende ihrer aktuellen Amtszeit organisatorisch noch zur alten Dienststelle gehören, nach Ende der Amtszeit jedoch auch organisatorisch der neuen Dienststelle zugewiesen werden sollen Einige Personalratsmitglieder sind damit nicht einverstanden. Sie beabsichtigen, sich immer wieder in der alten Dienststelle aufstellen und ggf. wählen zu lassen, um einen Wechsel zu verhindern. Auch wäre eine Umsetzung innerhalb der Schonfrist nicht möglich, wird argumentiert. Welche Möglichkeiten hätte denn der Dienstherr, die PR-Mitglieder der neuen Dienststelle organisatorisch zuzuweisen. Es handelt sich ja nicht um einer Versetzung oder Umsetzung, da sich der Dienstort der Personalratsmitglieder nicht ändert, sondern nur eine andere Dienststelle zuständig wird?

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Community-Antworten (1)

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celestro

23.01.2026 um 18:28 Uhr

Die Regeln für Betriebsräte sind nicht identisch zu denen für Personalräte. Eine derart komplexe Frage würde ich nicht in einem Laienforum diskutieren, sondern an einen Spezialisten (Rechtsanwalt) herantragen.

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