Erstellt am 07.04.2018 um 07:27 Uhr von Krambambuli
Das kann man schon so machen - wenn auch eine Atomisierung in Kleinstmengen wenig bringt. 20% ist ja schon eine ganz normale Ausfallzeit, die man in der Regel problemlos über § 37.2 BetrVG abdecken kann.
Erstellt am 07.04.2018 um 07:37 Uhr von MaJoK
Zur Information mal dem Link folgen, beim zweiten Video geht es um Freistellungen.
https://www.betriebsrat.com/lexikon/freistellung
Erstellt am 07.04.2018 um 09:25 Uhr von l Blade l
Guten Morgen, erst mal Danke an Krambambuli und MaJoK für die schnellen Antworten. Ich muss meine Frage verfeinern, dass das möglich ist ist mir bewusst. ABER wo ich gerade versage ist, wie muss der Wahlvorschlag aussehen und wie viel Kreuze dürfen gemacht werden? Ich schreibe also bei den Teilfreistellungen die beiden Namen nebeneinander, so dass am Ende 3Kreuze gesetzt werden können, quasi:
1. TF 70% Müller und TF 30% Meier
2. TF 50% Max und 50% Fritz
3. VF 100% Hans
Entspräche die einer gültigen Wahl?
Leider habe ich dazu nichts im Netz an Beispielen gefunden. Danke Euch schon mal für weitere Antworten :-)
Erstellt am 07.04.2018 um 14:39 Uhr von celestro
Soweit ich weiß, beschließt man zunächst die Aufteilung der Freistellungen. Anschließend können Wahlvorschläge gemacht werden. Und damit da nichts durcheinander kommt, würde ich die Abstimmungen separat machen.
Erstellt am 07.04.2018 um 15:12 Uhr von I Blade l
Das heißt jede Freistellung in einem separaten Wahldurchlauf?