Erstellt am 05.04.2018 um 15:20 Uhr von celestro
"Ist in solchen Fällen der BR auch zu informieren"
Ja.
"oder kann der AG hier machen was er will, da diese Vereinbarung getroffen wurde als es noch keinen BR gab."
Nein.
Erstellt am 05.04.2018 um 15:31 Uhr von krambambuli
Der BR ist in der Mitbestimmung. Also kann der AG ohne die Zustimmung des BR keine Prämien kürzen. § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG gelten.
Fordert den AG auf, keine Kürzungen vorzunehmen und mit Euch über eine Betriebsvereinbarung zum Prämiensystem zu verhandeln (dann für das kommende Jahr).
Für Dich kommt noch § 78 BetrVG in Frage.
Ihr solltet jetzt aber zügig eure Grundlagenseminare machen und vor den Verhandlungen vielleicht noch ein Spezialseminar (z.B. https://www.bzo.de/seminare/detail/?tx_seminardatenbank_p1%5Bworkshop%5D=29&tx_seminardatenbank_p1%5Baction%5D=show&tx_seminardatenbank_p1%5Bcontroller%5D=Workshop)
Erstellt am 05.04.2018 um 15:54 Uhr von Pjöööng
Mich erstaunt mit welcher schlafwandlerischen Sicherheit hier die Antworten gegeben werden, obwohl der Sachverhalt doch völlig im Nebel liegt.
Mit wem hat der Arbeitgeber denn diese Vereinbarung getroffen wenn es noch keinen BR gab?
Erstellt am 05.04.2018 um 15:58 Uhr von celestro
"Mit wem hat der Arbeitgeber denn diese Vereinbarung getroffen wenn es noch keinen BR gab?"
Je nach Antwort wäre der BR mal in der Mitbestimmung und mal nicht ?
Erstellt am 05.04.2018 um 16:26 Uhr von Promillo
Die prämienvereinbarungen wurden bei uns zwischen der Niederlassungsleitung und den Leitern der einzelnen Abteilungen geschlossen.
Der Großteil der Mitarbeiter bekommt diese Prämie auch. Es sind jedoch ein paar, die diese aus verschiedenen Gründen nicht bekommen sollen. Dies wird als erzieherische Maßnahme bezeichnet.
Erstellt am 05.04.2018 um 16:32 Uhr von paula
Diese Antwort wurde von "paula" gelöscht.
Erstellt am 05.04.2018 um 16:49 Uhr von Promillo
Die lagerleitung hat mit der Niederlassungsleitung 4 Punkte vereinbart die erfüllt werden müssen. Jeder wird mit 25% bewertet. 3 Punkte würden erfüllt. Gesamtprämie wären 1000 Euro pro Mitarbeiter. 75 % Erfüllung also 750 Euro pro Mitarbeiter.
Nicht erfüllt wurde z.b. den Krankenstand unter 4,5 % zu halten. Alles andere wie Schadensquote unter 2%, verspätete Abfahrten unter 2 % und gescannte ware über 95 % wurden erfüllt.
Ich weiß zur Zeit von 3 Fällen/ erzieherischen Maßnahmen, in dem keine prämie gezahlt wird.
Erstellt am 05.04.2018 um 17:23 Uhr von Promillo
Einstellung geändert. Mehr antworten sind jetzt möglich.
Erstellt am 05.04.2018 um 19:55 Uhr von Pjöööng
Die erste Frage die zu beantworten wäre, wäre die ob die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Prämie haben. Die Vereinbarung zwischen Niederlassungsleitung und Lagerleitung kann keine Rechtsgrundlage darstellen.
Ist denn dieses Prämiensystem den Arbeitnehmern offiziell bekannt gemacht worden? Wenn ja, von wem und in welcher Weise? Vielleicht liegen hier Einzelzusagen oder eine Gesamtzusage vor.
Falls eine nähere Prüfung ergeben sollte dass tatsächlich ein Rechtsanspruch besteht ist es fraglich ob der Arbeitgeber überhaupt befugt ist, diese Prämie zu wirderrufen. Dies wird er nur tun dürfen wenn er einen konkreten Widerrufsvorbehalt erklärt hat.
Falls er die Prämie gar nicht widerrufen darf, gibt es selbstverständlich auch keinen Raum für die Mitbestimmung.
Sollte die Prämie ohne Rechtsverpflichtung ausgekehrt worden sein, könnte sich für die nicht berücksichtigten Arbeitnehmer ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundstz ergeben.
Inwieweit hier ein neu gebildeter Betriebsrat bezüglich einer im vergangenen Jahr definierten und in diesem Jahr ausgeschütteten Prämie in der Mitbestimmung ist, habe ich meine Zweifel. Insofern dürfte im hier geschilderten Fall eine Mitbestimmung grundsätzlich eher nicht in Betracht kommen.
Erstellt am 06.04.2018 um 11:46 Uhr von paula
Danke Pjöööng dass du das so schön abgeschichtet hast. Ganz Deiner Meinung
Erstellt am 06.04.2018 um 12:35 Uhr von Promillo
Ja die Vereinbarung ist jedem Mitarbeiter bekannt und es wird ca alle 3 Monate ein Zwischenstand via Aushang bekannt gegeben.
Es geht ja auch nicht direkt um die Prämie sondern eher darum, ob der AG auch verpflichtet ist, die Kürzung bzw Streichung als erzieherische Maßnahme oder auch Bestrafung, dem BR mitzuteilen.
Es betrifft hier einzelne Mitarbeiter. Alle anderen bekommen die Prämie ja auch ausgezahlt.
In einem Fall geht es um eine angeblich nicht erfolgte bzw schlecht gemacht Ladungssicherung. Wobei der Fahrer auch durch einen rasanten Fahrstil zur Beschädigung beigetragen hat. Dafür soll dem verlader die Prämie gestrichen werden.
Im zweiten Fall hat der Verlader aus versehen eine falsche Kühlung der Ware eingestellt. Statt - 24 Grad auf 2 Grad. Der Fahrer der diese Tour fahren sollte stellte die Temperatur auf +15 Grad was den eigentlichen Schaden verursachte. In diesem Fall wurde die Ware jedoch komplett von dem Kunden angenommen. Auch sage soll die Prämie gestrichen werden.
Der 3. Fall ist etwas verzwickter.
Der Betroffene Mitarbeiter war eine schichtleiter. Durch private Probleme ließ er die Arbeit ziemlich schleifen. Erschien zu spät oder auch manchmal gar nicht.
Ihm würden zu diesem Zeitpunkt dann Urlaubstage berechnet oder für die Tage kein Lohn gezahlt. Dafür wurde er am Ende auch "degradiert" und sein Lohn den anderen Mitarbeitern nach unten angepasst.
Dafür soll dieser nun auch keine prämie bekommen.
In allen 3 Fällen gab es seitens der Firma keine Abmahnungen. Lediglich ein Mitarbeitergespräch mit erneuter Belehrung.
Erstellt am 06.04.2018 um 12:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (Promillo):
"Ja die Vereinbarung ist jedem Mitarbeiter bekannt und es wird ca alle 3 Monate ein Zwischenstand via Aushang bekannt gegeben."
Das klingt ganz danach dass der Arbeitgeber hier eine Gesamtzusage gemacht hat.
Zitat (Promillo):
"Es geht ja auch nicht direkt um die Prämie sondern eher darum, ob der AG auch verpflichtet ist, die Kürzung bzw Streichung als erzieherische Maßnahme oder auch Bestrafung, dem BR mitzuteilen."
Sofern der Arbeitgeber keinen Vorbehalt a la "Der Anspruch auf die Prämie entfällt bei Arbeitnehmern die durch grob fahrlässiges Verhalten erhebliche Schäden verursacht haben" formuliert hat, darf er die Prämie gar nicht streichen. Wenn er gar nicht berechtigt ist, die Prämie zu streichen, dann ist die Frage, ob er den BR beteiligen muss hinfällig!
Bei den von Dir geschilderten Fällen wären wohl Abmahnungen und Schadenersatzansprüche angebracht gewesen.
Erstellt am 06.04.2018 um 13:02 Uhr von Promillo
Der ganze witz an der Sache ich auch. Fall 1 und 2 sind Mitglieder im BR und Fall 3 nachrücken. Andere Fälle sind bis jetzt noch nicht bekannt.
Erstellt am 06.04.2018 um 13:21 Uhr von celestro
ich hoffe Dir ist klar, daß wenn sich das als Hintergrund beweisen läßt, das alles andere als einen Witz darstellt.
Erstellt am 06.04.2018 um 13:29 Uhr von Promillo
Allerdings ist mir bzw uns das bewusst. Wir sind auch zur Zeit noch am prüfen, wen es sonst noch in der Firma betrifft.