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Info an Br bei prämienkürzung?

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Promillo
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Vorab eine kleine Einleitung zu unsrem Prämiensysten. In unsere Firma ist es üblich, dass Anfang des Jahres keine prämienvereinbarung zwischen AG 7nd dem Lager getroffen wird. Diese enthält meist 4 Punkte und werden prozentual angerechnet. Da wir 2017 noch keinen BR hatten, wurde das auch für 2017 so vereinbart. Auszahlung der Prämie wäre dann Mal 2018.

Seit 24.01.2018 haben wir jetzt einen BR, in dem ich auch tätig bin. Nun wurden einigen Mitarbeitern aus verschiedenen Gründen die Prämie nicht gezahlt als sogenannte erzieherische Maßnahme. Dummerweise bin selbst ich davon betroffen.

Nun zu meiner Frage: Ist in solchen Fällen der BR auch zu informieren oder kann der AG hier machen was er will, da diese Vereinbarung getroffen wurde als es noch keinen BR gab. Diese „erzieherische Maßnahme“ wurde den betroffenen Mitarbeitern lediglich mündlich mitgeteil.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Mfg Micha

650014

Community-Antworten (14)

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celestro

05.04.2018 um 17:20 Uhr

"Ist in solchen Fällen der BR auch zu informieren"

Ja.

"oder kann der AG hier machen was er will, da diese Vereinbarung getroffen wurde als es noch keinen BR gab."

Nein.

K
krambambuli

05.04.2018 um 17:31 Uhr

Der BR ist in der Mitbestimmung. Also kann der AG ohne die Zustimmung des BR keine Prämien kürzen. § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG gelten.

Fordert den AG auf, keine Kürzungen vorzunehmen und mit Euch über eine Betriebsvereinbarung zum Prämiensystem zu verhandeln (dann für das kommende Jahr).

Für Dich kommt noch § 78 BetrVG in Frage.

Ihr solltet jetzt aber zügig eure Grundlagenseminare machen und vor den Verhandlungen vielleicht noch ein Spezialseminar (z.B. https://www.bzo.de/seminare/detail/?tx_seminardatenbank_p1%5Bworkshop%5D=29&tx_seminardatenbank_p1%5Baction%5D=show&tx_seminardatenbank_p1%5Bcontroller%5D=Workshop)

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Pjöööng

05.04.2018 um 17:54 Uhr

Mich erstaunt mit welcher schlafwandlerischen Sicherheit hier die Antworten gegeben werden, obwohl der Sachverhalt doch völlig im Nebel liegt.

Mit wem hat der Arbeitgeber denn diese Vereinbarung getroffen wenn es noch keinen BR gab?

C
celestro

05.04.2018 um 17:58 Uhr

"Mit wem hat der Arbeitgeber denn diese Vereinbarung getroffen wenn es noch keinen BR gab?"

Je nach Antwort wäre der BR mal in der Mitbestimmung und mal nicht ?

P
Promillo

05.04.2018 um 18:26 Uhr

Die prämienvereinbarungen wurden bei uns zwischen der Niederlassungsleitung und den Leitern der einzelnen Abteilungen geschlossen. Der Großteil der Mitarbeiter bekommt diese Prämie auch. Es sind jedoch ein paar, die diese aus verschiedenen Gründen nicht bekommen sollen. Dies wird als erzieherische Maßnahme bezeichnet.

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Promillo

05.04.2018 um 18:49 Uhr

Die lagerleitung hat mit der Niederlassungsleitung 4 Punkte vereinbart die erfüllt werden müssen. Jeder wird mit 25% bewertet. 3 Punkte würden erfüllt. Gesamtprämie wären 1000 Euro pro Mitarbeiter. 75 % Erfüllung also 750 Euro pro Mitarbeiter. Nicht erfüllt wurde z.b. den Krankenstand unter 4,5 % zu halten. Alles andere wie Schadensquote unter 2%, verspätete Abfahrten unter 2 % und gescannte ware über 95 % wurden erfüllt. Ich weiß zur Zeit von 3 Fällen/ erzieherischen Maßnahmen, in dem keine prämie gezahlt wird.

P
Promillo

05.04.2018 um 19:23 Uhr

Einstellung geändert. Mehr antworten sind jetzt möglich.

P
Pjöööng

05.04.2018 um 21:55 Uhr

Die erste Frage die zu beantworten wäre, wäre die ob die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Prämie haben. Die Vereinbarung zwischen Niederlassungsleitung und Lagerleitung kann keine Rechtsgrundlage darstellen.

Ist denn dieses Prämiensystem den Arbeitnehmern offiziell bekannt gemacht worden? Wenn ja, von wem und in welcher Weise? Vielleicht liegen hier Einzelzusagen oder eine Gesamtzusage vor.

Falls eine nähere Prüfung ergeben sollte dass tatsächlich ein Rechtsanspruch besteht ist es fraglich ob der Arbeitgeber überhaupt befugt ist, diese Prämie zu wirderrufen. Dies wird er nur tun dürfen wenn er einen konkreten Widerrufsvorbehalt erklärt hat.

Falls er die Prämie gar nicht widerrufen darf, gibt es selbstverständlich auch keinen Raum für die Mitbestimmung.

Sollte die Prämie ohne Rechtsverpflichtung ausgekehrt worden sein, könnte sich für die nicht berücksichtigten Arbeitnehmer ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundstz ergeben.

Inwieweit hier ein neu gebildeter Betriebsrat bezüglich einer im vergangenen Jahr definierten und in diesem Jahr ausgeschütteten Prämie in der Mitbestimmung ist, habe ich meine Zweifel. Insofern dürfte im hier geschilderten Fall eine Mitbestimmung grundsätzlich eher nicht in Betracht kommen.

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paula

06.04.2018 um 13:46 Uhr

Danke Pjöööng dass du das so schön abgeschichtet hast. Ganz Deiner Meinung

P
Promillo

06.04.2018 um 14:35 Uhr

Ja die Vereinbarung ist jedem Mitarbeiter bekannt und es wird ca alle 3 Monate ein Zwischenstand via Aushang bekannt gegeben.

Es geht ja auch nicht direkt um die Prämie sondern eher darum, ob der AG auch verpflichtet ist, die Kürzung bzw Streichung als erzieherische Maßnahme oder auch Bestrafung, dem BR mitzuteilen.

Es betrifft hier einzelne Mitarbeiter. Alle anderen bekommen die Prämie ja auch ausgezahlt.

In einem Fall geht es um eine angeblich nicht erfolgte bzw schlecht gemacht Ladungssicherung. Wobei der Fahrer auch durch einen rasanten Fahrstil zur Beschädigung beigetragen hat. Dafür soll dem verlader die Prämie gestrichen werden.

Im zweiten Fall hat der Verlader aus versehen eine falsche Kühlung der Ware eingestellt. Statt - 24 Grad auf 2 Grad. Der Fahrer der diese Tour fahren sollte stellte die Temperatur auf +15 Grad was den eigentlichen Schaden verursachte. In diesem Fall wurde die Ware jedoch komplett von dem Kunden angenommen. Auch sage soll die Prämie gestrichen werden.

Der 3. Fall ist etwas verzwickter. Der Betroffene Mitarbeiter war eine schichtleiter. Durch private Probleme ließ er die Arbeit ziemlich schleifen. Erschien zu spät oder auch manchmal gar nicht. Ihm würden zu diesem Zeitpunkt dann Urlaubstage berechnet oder für die Tage kein Lohn gezahlt. Dafür wurde er am Ende auch "degradiert" und sein Lohn den anderen Mitarbeitern nach unten angepasst. Dafür soll dieser nun auch keine prämie bekommen.

In allen 3 Fällen gab es seitens der Firma keine Abmahnungen. Lediglich ein Mitarbeitergespräch mit erneuter Belehrung.

P
Pjöööng

06.04.2018 um 14:58 Uhr

Zitat (Promillo): "Ja die Vereinbarung ist jedem Mitarbeiter bekannt und es wird ca alle 3 Monate ein Zwischenstand via Aushang bekannt gegeben." Das klingt ganz danach dass der Arbeitgeber hier eine Gesamtzusage gemacht hat.

Zitat (Promillo): "Es geht ja auch nicht direkt um die Prämie sondern eher darum, ob der AG auch verpflichtet ist, die Kürzung bzw Streichung als erzieherische Maßnahme oder auch Bestrafung, dem BR mitzuteilen." Sofern der Arbeitgeber keinen Vorbehalt a la "Der Anspruch auf die Prämie entfällt bei Arbeitnehmern die durch grob fahrlässiges Verhalten erhebliche Schäden verursacht haben" formuliert hat, darf er die Prämie gar nicht streichen. Wenn er gar nicht berechtigt ist, die Prämie zu streichen, dann ist die Frage, ob er den BR beteiligen muss hinfällig!

Bei den von Dir geschilderten Fällen wären wohl Abmahnungen und Schadenersatzansprüche angebracht gewesen.

P
Promillo

06.04.2018 um 15:02 Uhr

Der ganze witz an der Sache ich auch. Fall 1 und 2 sind Mitglieder im BR und Fall 3 nachrücken. Andere Fälle sind bis jetzt noch nicht bekannt.

C
celestro

06.04.2018 um 15:21 Uhr

ich hoffe Dir ist klar, daß wenn sich das als Hintergrund beweisen läßt, das alles andere als einen Witz darstellt.

P
Promillo

06.04.2018 um 15:29 Uhr

Allerdings ist mir bzw uns das bewusst. Wir sind auch zur Zeit noch am prüfen, wen es sonst noch in der Firma betrifft.

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