Versteuerung des Arbeitsweges aufgrund von Betriebsratstätgkeiten
Ich hätte hier mal eine Frage zur finanziellen Gleichstellung von Betriebsräten:
Als ich in meiner jetztigen Firma angefangen habe, habe ich eine Homeoffice-Regelung mit meinem AG vereinbart. Diese beinhaltet u.a. einen Dienstwagen, da ich beruflich viel unterwegs bin.
Seit einigen Monaten bin ich Mitglied des Betreibsrat, in der Funktion des stellvertretenden BRV. Hierzu bin ich natürlich jetzt öfter im Unternehmen als vorher, um an Sitzungen teilzunehmen bzw. Gespräche mit Mitarbeitern zu führen, etc.
Jetzt kommt die Personalabteilung und teilt mir mit, dass deswegen mein Steuervorteil bezüglich des Dienstwagens wegfallen würde, da ich ja öfter im Unternehmen bin. Ich müsste jetzt zusätzlich zu der 1%-Regleung auch noch den Weg zur Arbeit mit vesteuern.
das wäre aus meiner Sicht allerdings eine Benachteiligung durch meine Betriebsratstätigkeit.
Kann mir jemand mitteilen, ob es hierfür bereits Regleungen gibt und wie diese aussehen? Wie ist eure Meinung hierzu?
Community-Antworten (16)
05.04.2018 um 11:53 Uhr
Steuerschuldner bist Du und nicht Dein Arbeitgeber!
Der Staat darf Dich wegen Deiner BR-Tätigkeit "benachteiligen", Dein Arbeitgeber nicht.
05.04.2018 um 12:17 Uhr
Da wäre ich mir nicht so sicher, auch ein Staat muss seine eigenen Gesetzte achten. Im § 78 steht nichts davon das dies nur für den Arbeitgeber gilt. Ich denke, es kommt hier sehr auf den Einzelfall an. Ich würde hier deshalb gerne auf "https://www.jurion.de/news/374375/Kann-einem-Betriebsrat-ein-Dienstwagen-auch-zur-Privatnutzung-ueberlassen-werden-Ein-Beitrag-von-Joussen/" verweisen.
05.04.2018 um 12:22 Uhr
"Da wäre ich mir nicht so sicher, auch ein Staat muss seine eigenen Gesetzte achten."
Und genau das dürfte der Grund für die Änderung der Besteuerung sein. Hier eine Ausnahme zu machen, weil der MA ein BRM ist, würde gegen das Begünstigungsverbot verstoßen. ;-)))
05.04.2018 um 13:02 Uhr
AraXeeN, inwiefern liefert Dein Link Erkenntnisse zu dem angefragten Sachverhalt?
BR_thomas_s ist auf Grund seines Amtes nicht mehr "100% home office" und damit verliert er ein steuerliches Privileg, wie jeder andere AN auch der von "100% home office" nach "regelmäßig im Büro" wechselt.
05.04.2018 um 14:50 Uhr
Das würde ja bedeuten, dass man aufgrund der Betriebsratstätigkeit benachteiligt wird. Er hätte diese kosten ja nicht, wenn er kein BR Mitglied wäre. Zudem ist ja ganz klar beschrieben das nur aufgrund der BR tätigkeit hier die Umstellung erfolgen soll und laut BetrVG trägt der Arbeitgeber diese Kosten.
Ist ja ganz einfach, es werden 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs monatlich als fiktiver Arbeitslohn für Privatfahrten erfasst, zuzüglich 0,03% je km des Fahrtweges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Denn dieser Weg gilt auch als Privatfahrt.
Beim Homeoffice muss er die 0,03% nicht zahlen. Ich halte es für sehr fragwürdig, ob man Ihn jetzt aufgrund der BR-Tätigkeit die erste Tätigkeitsstätte ändern kann.
Ich würde, wenns drauf ankommt, diesen Sachverhalt vor Gericht klären.
05.04.2018 um 15:18 Uhr
Schlussendlich muss geklärt werden, was die erste Tätigkeitsstätte ist! siehe : https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/reisekostenbestimmungen-in-unternehmen-und-gestaltungsspielraeume/bestimmung-der-ersten-taetigkeitsstaette_170_207854.html
Ich empfehle den Artikel gründlich zu lesen, er dürfte klarheit für diesen Sachverhalt liefern.
05.04.2018 um 15:49 Uhr
"Das würde ja bedeuten, dass man aufgrund der Betriebsratstätigkeit benachteiligt wird."
Eben nicht. Wer von Homeoffice runter geht und jetzt wieder in die Firma fährt, wird genauso behandelt. Also ist es NICHT die BR-Tätigkeit, weshalb so verfahren wird.
05.04.2018 um 16:45 Uhr
@celestro: Das hat er aber nicht geschrieben, er ist ja vorher auch in die Firma gefahren ohne das die 0,03% berechnet wurde. Und jetzt nur wegen der BR-Tätigkeit kommen die mit dem scheiß um die ecke:
"Seit einigen Monaten bin ich Mitglied des Betreibsrat, in der Funktion des stellvertretenden BRV. Hierzu bin ich natürlich jetzt öfter im Unternehmen als vorher, um an Sitzungen teilzunehmen bzw. Gespräche mit Mitarbeitern zu führen, etc.
Jetzt kommt die Personalabteilung und teilt mir mit, dass deswegen mein Steuervorteil bezüglich des Dienstwagens wegfallen würde, da ich ja öfter im Unternehmen bin. Ich müsste jetzt zusätzlich zu der 1%-Regleung auch noch den Weg zur Arbeit mit vesteuern."
05.04.2018 um 18:06 Uhr
Vermutlich war er vorher weniger als zwei volle Arbeitstage im Office. Durch seine BR-Tätigkeit ist er jetzt regelmäßig zwei Arbeitstage pro Woche im Office.
Soisseshalt! Und da kann man natürlich "diesen Sachverhalt vor Gericht klären", dann bekommt man es auch schriftlich.
05.04.2018 um 18:34 Uhr
Super, das alle schon wissen, dass die erste Tätigkeitstätte entweder Homeoffice oder doch das Büro ist. Für mich ist es aus den hier gegeben Angaben nicht ersichtlicht. Aber vielleicht können mich die entsprechenden Verfechter Ihrer Version mal erhellen, wie sie auf Ihre Schlussfolgerung gekommen sind. @BR_Thomas_s Wie sieht denn deine Regelung zum Homeoffice aus? Kannst du dies mal ausführlicher schildern? Wie häufig bist du denn im Schnitt im Büro vom Unternehmen? Ist deine Tätigkeit eine Tätigkeit die vieles Fahren grundsätzlich immer mit sich bringt? (Handelsvertreter, IT-Consultant etc.)
05.04.2018 um 19:08 Uhr
Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte nicht behaupten, dass ich recht habe, ich schilder legentlich wie ich diesen Sachverhalt bewerte.
Mann könnte auch überlegen, ob man die 0,03% beim Arbeitgeber nicht als Reisekosten einreicht. Wenn ich mit meinem Privatwagen zu einer Konzernbetriebsratssitzung fahre, zahlt die Firma mir ja auch eine Kilometerpauschale. Ich sehe keinen Grund, warum das beim Dienstwagen anders wäre.
05.04.2018 um 19:15 Uhr
Zitat (AraXeeN): "Mann könnte auch überlegen, ob man die 0,03% beim Arbeitgeber nicht als Reisekosten einreicht."
Die Strecke wird mit dem Firmenwagen zurückgelegt und dann noch Reisekosten abrechnen?
Auch Betriebsräte sind nicht unkündbar!
06.04.2018 um 10:52 Uhr
Ist das so abwegig?
Ich nehme mir regelmäßig wenn ich zu unseren anderen Standorten fahre einen Leihwagen. Hier führ trägt der Arbeitgeber alle kosten. Wenn ich mit meinem Privatwagen fahre, trägt der Arbeitgeber mit den 0,30 € pro gefahrenen Kilometer auch die mir entstehenden Mehrkosten. Wenn ich einen Dienstwagen habe und BR-Technisch irgendwo hinfahre und dies im Fahrtenbuch auch so vermerke!! Warum sollte ich hierfür die Kosten tragen? Sind doch keine Privatfahrten.
Und was die Änderung der Tätigkeitsstätte angeht, ich glaube nicht das es zulässig ist einseitig die Tätigkeitstätte eines BR-Mitglieds zu ändern. Dies könnte ja je nach Unternehmensaufstellung und Verteilung schnell zum Amtsverlust führen.
06.04.2018 um 11:32 Uhr
"ich glaube nicht das es zulässig ist einseitig die Tätigkeitstätte eines BR-Mitglieds zu ändern."
Ich kann nicht erkennen, wo dies passiert sein sollte.
06.04.2018 um 11:35 Uhr
Es geht hier nicht um Reisekosten! Es geht um den Weg zur Arbeit, das ist Sache des Arbeitnehmers!
Die Tätigkeitsstätte wird hier auch nicht "einseitig geändert"! Und schon gar nicht könnte das "ja je nach Unternehmensaufstellung und Verteilung schnell zum Amtsverlust führen". Ein wenig Kenntnis des BetrVG darf hier schon vorausgesetzt werden!
09.04.2018 um 14:03 Uhr
Zu den Fragen von outofmemory:
Wie sieht denn deine Regelung zum Homeoffice aus? Kannst du dies mal ausführlicher schildern?
Das Homeoffice ist meiner erste Arbeitsstätte.
Wie häufig bist du denn im Schnitt im Büro vom Unternehmen?
Das ist natürlich verschieden. Ohne die BR-Tätigkeit war ich max. 1 mal pro Woche am Firmenstandort, seit meiner BR-Tätigkeit hat das natürlich deutlich zugenommen, ca. 3 - 4 mal pro Woche.
Ist deine Tätigkeit eine Tätigkeit die vieles Fahren grundsätzlich immer mit sich bringt? (Handelsvertreter, IT-Consultant etc.)
Tatsächlich bin ich IT-Consultant, daher mit einer Tätigkeit die Reisen bedingt.
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