Bezahlung des Arbeitsweges bei Außendienstmitarbeitern - wie ist das genau?
Wie verhält es sich mit der Bezahlung des Arbeitsweges beim Außendienstler, wenn der auf dem Weg zur Firma Kundenbesuche abhält.
Community-Antworten (1)
16.11.2005 um 13:26 Uhr
???? Fahrzeit = Arbeitszeit Wenn der AD-Mitarbeiter Kunden besucht arbeitet er jedenfalls - also ist auch die Fahrt hierzu arbeit.
Natürlich muss man jetzt noch Details wissen. z.B. Gehört es bei Dir normaler Weise dazu, dass der AD-Mitarbeiter erst zur Arbeit fährt und von dort Kunden besucht, oder ist der Normalfall, dass die Arbeit von zu Hause erledigt wird? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit oder tarifliche Regelungen?
Verwandte Themen
Versteuerung des Arbeitsweges aufgrund von Betriebsratstätgkeiten
ÄlterIch hätte hier mal eine Frage zur finanziellen Gleichstellung von Betriebsräten: Als ich in meiner jetztigen Firma angefangen habe, habe ich eine Homeoffice-Regelung mit meinem AG vereinbart. Diese b
Überstunden; ein Stundenkonto von 30 Std ohne Bezahlung aufbauen und erst danach die Prozente bzw. Bezahlung - rechtens?
ÄlterFolgende Frage wir sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist.Der Betriebsrat hat festgelegt (obwohl in meinem Vertrag die wöchentliche Arbeitszeit steht 35 Std und dahinter das Überstunden mit 25
Klage wegen ungleicher Bezahlung - ist das möglich ?
ÄlterHeute sprach mich eine Kollegin an und erzählte, dass eine MAV aus dem Betrieb in dem eine Freundin arbeitet, Klage gegen ungleiche Bezahlung anstreben würde. Dort ist es, wie wohl mittlerweile fast ü
Angestellte und vorausgesetzte Überstunden - ohne Bezahlung 'zum Wohle der Firma'?
ÄlterHallo, von Angestellten wird offenbar erwartet, dass sie im Monat eine gewisse Anzahl an Überstunden 'zum Wohle der Firma' machen. Steht das irgendwo?! Gesetzestexte oder allgemeine Regelung?! Od
Bezahlung Bereitschaftsdienste - teilweise in Freizeit?
ÄlterBei uns soll plötzlich der Bereitschaftsdienst einer Abteilung teilweise in Freizeit genommen werden und damit wird ein Großteil nicht mehr ausbezahlt. Damit wird in die Bezahlung eingegriffen. Darf