Erstellt am 09.01.2007 um 14:47 Uhr von Steiger
@ packer
lass den armen ArbN doch in Ruhe mit zu versteuernden Geschenke-zahlt es aus an den Betr.Rat und verjubelts in Berlin !Denn schließlich habt ihr als Betr.Rat maßgeblichen Anteil an diesen Bonus !Wenn ihr das clevergenug macht-bekommts sowieso keiner mit !
Erstellt am 09.01.2007 um 14:51 Uhr von packer
is der bergmann zum steiger mutiert???
nee, im ernst... ich hab das gefühl da kann man so gar nichts richtig machen...
Erstellt am 09.01.2007 um 15:34 Uhr von Bergmann
@ packer ,
ein Steiger ist eine bergmännische Ausichtsperson und wird bestellt-nicht mutiert!
Nicht bei allem was dir böses widerfährt, bin ich auch beteiligt !
Bis zu einem Freibetrag von X € sind Geschenke steuerfrei-macht ihr z.B.: eine Verlosung bei einer Betriebsversammlung , ist es zumindest für den AN steuerfrei !
Mehr bei Google unter "versteuerung Arbeitnehmergeschenke " ! ;-))
Erstellt am 09.01.2007 um 15:42 Uhr von paula
wenn ihr keine tombola plant...
bonuszahlungen sind einmal zahlungen. daher läuft die besteuerung über die jahrestabelle. im rahmen des lohnstuerjahresausgleich gleicht sich das dann wieder aus.
Erstellt am 10.01.2007 um 11:33 Uhr von packer
hallo zusammen,
ich bin heute nacht noch einmal in mich gegangen und hab mir überlegt, daß es doch sinnvoller ist, wenn man den ganzen topf auf ein konto leget und dieses für zinslose kredite an mitarbeiter in einer sozialen notllage verwendet. finde ich besser als die alternative, daß jeder einmalig 60 € erhält...
ich werde es zumindest in den raum stellen.
wer von euch hat mit so etwas erfahrung? gibt es eine BV bei euch? da sind bestimmt ohne ende fallstricke zu beachten... im endeffekt kommt man da wohl um einen rechtsanwalt nicht herum, oder? steuerrecht und so is echt tabula rasa bei mir...