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Verfall von freiem Tag?

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Micha67
Mrz 2018 bearbeitet

Ich arbeite 5 Tage in einer 6 Tage-Woche im Einzelhandel. Der konkrete Fall ist, ich arbeite von Mo. bis Mi., am Do. habe ich Urlaub, am Fr. ist Feiertag, am Sa. hätte ich meinen freien Tag. Verfällt dieser und muss ich Urlaub nehmen, weil ich den Do. vor dem Feiertag auch Urlaub habe?

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Community-Antworten (4)

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celestro

27.03.2018 um 14:52 Uhr

Warum sollte der entfallen ? Urlaub muß für Tage genommen werden, die man normalerweise gearbeitet hätte. Ein Tag der nach Plan frei ist, ist frei ... da muß man keinen Urlaubstag draufsetzen.

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nicoline

27.03.2018 um 14:57 Uhr

celestro, das weißt du und das weiß ich. Es gibt tatsächlich AG, die in dem hier geschilderten Fall behaupten würden, dass der freie tag nicht zusteht. Hab ich alles erlebt!

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Micha67

27.03.2018 um 15:22 Uhr

Danke schon mal für eure schnelle Antworten, der neue AG meiner Frau weiss das eben nicht und will ihr am Samstag einen Tag Urlaub eintragen, obwohl nach Schichtplan eben ihr freier Tag wäre. Ich war mir auch ziemlich sicher, dass das nicht geht, aber ich finde leider keinen Paragraph XY im Internet, womit ich das belegen kann.

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MaJoK

27.03.2018 um 19:33 Uhr

Warum willst du das belegen mit Paragraphen? Der Dienstplan sagt es doch eindeutig aus. deine Frau hat Donnerstag Urlaub beantragt ( das wichtige Wort ist hier beantragt) und der AG hat ihr für Samstag Frei eingetragen.

Hätte er ihr da einen Dienst eingetragen, dann hätte deine Frau Urlaub (na wie heisst das Wort) genau beantragen müssen. Also Urlaub wird vom AN beantragt und Dienstfrei vom AG festgelegt.

Dann frag doch bitte den AG deiner Frau wo das steht das er das so machen darf!!!! :)

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arbeitnehmer immer selbst entscheiden können, wann Sie in den Urlaub gehen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihren Urlaubsantrag zu akzeptieren. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber Sie daran hindern darf beziehungsweise Sie nicht frei entscheiden können, ob Sie Urlaub nehmen möchten oder nicht. Quelle: Bundesurlaubsgesetz

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