Erstellt am 21.03.2018 um 09:31 Uhr von Teufel
Wenn der AG hier zustimmt geht das.
Allerdings schriftlich festhalten.
Denn ein Recht wieder auf 37.5 Std. zurückzukehren hat man sonst allerdings nicht.
Siehe Teilzeitbefristungsgesetz
Erstellt am 21.03.2018 um 09:46 Uhr von celestro
Oder anders ausgedrückt ... Du hast entweder das Recht, die Arbeitszeit zu reduzieren (wenn die Voraussetzungen vorliegen), dann ist die Sache aber unbefristet und ob Du wieder hochstufen kannst, ist nicht sicher.
ODER Du hast im Sinne Deiner "Bedingung" kein Recht. Dann kann es höchstens sein, daß der AG dem zustimmt. Was aber im Normalfall kein Problem sein sollte. Immerhin spart der AG sich damit Kosten.
Erstellt am 21.03.2018 um 10:28 Uhr von RoterFaden
Hat denn dein Wunsch einen bestimmten Grund, z.B. Pflege der Eltern?
Dann hättest du evtl. auch wieder das Recht auf Hochstufung...