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Mehrtägige Dienstreise. Wegezeit Hotel - Kunde bei Mitnahme von Arbeitmaterial

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Monteur21
Mrz 2018 bearbeitet

Moin, ich habe schon viel gesucht aber nichts gefunden bei dem auch erwähnt wurde das Arbeitsmaterial mitgeführt wird. Ich bin öfters auf mehrtägigen Dienstreisen. Oft reise ich einen Tag vor Arbeitsbeginn beim Kunden an und nach Beendigung meiner Tätigkeit beim Kunden meist auch erst einen Tag später wieder ab. Die Tage an denen ich zum Kunden fahre führe ich täglich immer einen Laptop inkl. Koffer (6kg) und wenigstens am ersten und letzten Weg zum Kunden einen ca. 20 kg schweren Werkzeugkoffer mit. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet bezüglich Reisezeiten keinerlei Sonderregelungen.

Wir sind in der IGM. Ich habe kurz bei unserem Betriebsrat nachgefragt und dabei leider nicht den Materialtransport erwähnt, darauf gab es nur die bereits bekannte Auskunft das es keine Arbeitszeit ist.

Soll das nun wirklich mein Privatvergnügen sein? Wenn dem so ist brauche ich diese Dinge ja auch nicht mitnehmen und kann sie mir anstelle dessen z.B. gesondert liefern lassen, richtig?

Muss bei der Betrachtung evtl. noch berücksichtigt werden das mein normaler Arbeitsweg zu meinem Arbeitgeber nur ca. 2 Min. in Anspruch nimmt?

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Community-Antworten (6)

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MaJoK

17.03.2018 um 09:38 Uhr

Ist noch früh am Morgen, mal zum Verständnis.Du reist bereits einen Tag früher an und einen Tag später ab und das bezahlt dein AG? Ich nehme mal an in einem Dienstfahrzeug? Ohne Laptop und Werkzeugkoffer könntest du die Aussentermine nicht wahrnehmen?

Da du die Arbeitsmaterialien für deine Arbeit brauchst dürfte dir da keine extra Vergütung zustehen.Wenn deine Firma den Transport des Werkzeuges bezahlt,lass es liefern! Da kann es aber auch zu Verspätungen kommen und wer bezahlt dann die Ausfallzeiten beim Kunden und den neuen Termin?

Es gibt gesetzlich Unterschiede bei der Bewertung ob Reisezeit Arbeitszeit ist bei der Wahl des Fortbewegungsmittels wie Bahn oder Auto. Siehe mal da: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreisen-als-arbeitszeit/

Persönlich würde ich empfehlen, nicht übertreiben,weil Laptop und Werkzeugkoffer könnten auch mit jemanden anderem reisen :)

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Monteur21

17.03.2018 um 10:11 Uhr

Moin MaJoK , Die Einsätze von denen ich spreche beanspruchen meist eine Woche und mehr.

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celestro

17.03.2018 um 11:53 Uhr

Fährst Du mit einem Dienstfahrzeug ? Und ist es Dein Job, daß die ganze Zeit zu machen, oder kommt das nur ab und zu mal vor ?

Und wenn ich mir die Überschrift noch einmal genau anschaue ... geht es Dir also darum, daß Du im Hotel übernachtest und die Zeit morgens vom Hotel zum Kunden nicht als Arbeitszeit angesehen wird ?

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Monteur21

17.03.2018 um 14:29 Uhr

Moin celestro, Ja es geht mir um die Fahrtzeiten zwischen Hotel und Kunde wo das oben beschriebene Material mitführe. Mir wird ein Fahrzeug gestellt. Mehrtägige -wöchige Einsätze gehören zu meiner Arbeit und treten nicht reglmäßig auf. Bei der Stellenbeschreibung wurde mir ich aber darauf vorbereitet das ich zu 80% meiner Arbeitszeit unterwegs sein könne also nicht am Stammsitz meine Firma bin.

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Pjöööng

17.03.2018 um 15:21 Uhr

Man sollte hier sauber unterscheiden nach "Arbeitszeit" (Arbetszeitgesetz) und "Vergütungspflicht" (Arbeits- bzw. Tarifvertrag).

Unzweifelhaft handelt es sich hierbei um Arbeitszeit im rechtlichen Sinne. Damit sind Höchstarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeitregelungen zwingend zu beachten.

Zur Frage der Vergütungspflicht wäre zuallererst mal der Tarifvertrag zu konsultieren, sofern einer Anwendung findet Findet kein Tarifvertrag Anwendung dann besteht zumindest dann Vergütungspflicht wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig ist. Ob das bereits der Fall ist wenn man morgend vom Hotel zum Kunden den Laptop mitführt, da habe ich meine Zweifel. Des Weiteren besteht auch immer dnann Vergütungspflicht wenn die geschuldete Tatigkeit ohne die Fahrten nicht zu erbringen ist (Außendienst).

H
hansimglueck

17.03.2018 um 21:13 Uhr

Aus meiner Sicht handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Arbeitszeit, die du da fährst. Ich würde an deiner Stelle mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

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