Erstellt am 14.03.2018 um 20:52 Uhr von Ostseeküste
Arbeitszeitkonto unterliegt der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) Nr. 2 u.3 BetrVG. Ihr solltet darüber eine BV abschließen.
Erstellt am 14.03.2018 um 22:25 Uhr von ganther
Weiß der AG überhaupt was er sich antut? Solche wertguthaben müssen je nach Höhe insolvenzgesichert werden. Als BR würde ich hier sofort tätig werden
Erstellt am 14.03.2018 um 22:48 Uhr von celestro
"Arbeitszeitkonto unterliegt der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) Nr. 2 u.3 BetrVG."
Nicht zu vergessen Absatz 1 Nr. 6 ! ;-)
Erstellt am 15.03.2018 um 05:38 Uhr von jensb78
OK, das wird dann die erste Baustelle nach der Betriebsratswahl. Welche Ober/Untergrenzen sind denn üblich?
Erstellt am 15.03.2018 um 07:06 Uhr von Celestro
also ich habe schon 20/20, 40/20 und 80/40 gesehen.
Erstellt am 15.03.2018 um 08:56 Uhr von BRHamburg
Mehrarbeit und Überstunden sollten die Ausnahme sein. Sie sollten nicht dazu dienen sich ein Zusatzeinkommen oder Zusatzurlaub zubekommen. Auch Minusstunden sollten nicht anfallen, da diese von den Kollegen wieder eingearbeitet werden müssen. Als Minusstunden sind aber auch nur die Zeit zuwerten die ein Mitarbeiter freiwillig und auf eigenen Wunsch früher geht / später kommt. Alles andere ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Welchen Rahmen man aber letztlich nimmt hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Aber eine Woche plus Stunden und 1 bis 2 Tage minus Stunden dürfte für AG und AN Sinn machen.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:05 Uhr von rojojo
Wir haben 150 Std Plus und 100 Std Minus, mit dem Zusatz das nur soviele Minusstunden anfallen dürfen wie in den letzten 12 Monaten durchschnittlich Plusstunden da waren.
Ein anderer Betrieb hat sogar 250 Std Plus und 100 Std Minus mit der gleichen Regelung. Die hohen Plusstunden wurden auf Verlangen der Belegschaft nach der letzten Krise eingeführt.
Erstellt am 15.03.2018 um 19:32 Uhr von Kick
In unser BV haben wir vereinbart, dass pro Monat nicht mehr als 15 neue Überstunden gemacht werden dürfen. Das Konto wird am Monatsende abgerechnet und es bleiben max +10 Stunden stehen, damit ein Anspruch auf einen spontanen freien Tag besteht.
Erstellt am 15.03.2018 um 20:36 Uhr von celestro
"Wir haben 150 Std Plus und 100 Std Minus, mit dem Zusatz das nur soviele Minusstunden anfallen dürfen wie in den letzten 12 Monaten durchschnittlich Plusstunden da waren."
Wie oft wird überprüft, daß diese Regelung eingehalten wird ?