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Unbegrenztes Arbeitszeitkonto

J
jensb78
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es ein Arbeitszeitkonto. Dieses ist nach unten und oben unbegrenzt und es gibt auch keine Vereinbarung zum Abbau der Stunden. Ist eine solche Regelung rechtens? Könnte der Betriebsrat Änderungen erzwingen, hat er ein Vetorecht?

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Community-Antworten (9)

O
Ostseeküste

14.03.2018 um 21:52 Uhr

Arbeitszeitkonto unterliegt der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) Nr. 2 u.3 BetrVG. Ihr solltet darüber eine BV abschließen.

G
ganther

14.03.2018 um 23:25 Uhr

Weiß der AG überhaupt was er sich antut? Solche wertguthaben müssen je nach Höhe insolvenzgesichert werden. Als BR würde ich hier sofort tätig werden

C
celestro

14.03.2018 um 23:48 Uhr

"Arbeitszeitkonto unterliegt der Mitbestimmung des BR nach §87 (1) Nr. 2 u.3 BetrVG."

Nicht zu vergessen Absatz 1 Nr. 6 ! ;-)

J
jensb78

15.03.2018 um 06:38 Uhr

OK, das wird dann die erste Baustelle nach der Betriebsratswahl. Welche Ober/Untergrenzen sind denn üblich?

C
celestro

15.03.2018 um 08:06 Uhr

also ich habe schon 20/20, 40/20 und 80/40 gesehen.

B
BRHamburg

15.03.2018 um 09:56 Uhr

Mehrarbeit und Überstunden sollten die Ausnahme sein. Sie sollten nicht dazu dienen sich ein Zusatzeinkommen oder Zusatzurlaub zubekommen. Auch Minusstunden sollten nicht anfallen, da diese von den Kollegen wieder eingearbeitet werden müssen. Als Minusstunden sind aber auch nur die Zeit zuwerten die ein Mitarbeiter freiwillig und auf eigenen Wunsch früher geht / später kommt. Alles andere ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Welchen Rahmen man aber letztlich nimmt hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Aber eine Woche plus Stunden und 1 bis 2 Tage minus Stunden dürfte für AG und AN Sinn machen.

R
rojojo

15.03.2018 um 12:05 Uhr

Wir haben 150 Std Plus und 100 Std Minus, mit dem Zusatz das nur soviele Minusstunden anfallen dürfen wie in den letzten 12 Monaten durchschnittlich Plusstunden da waren. Ein anderer Betrieb hat sogar 250 Std Plus und 100 Std Minus mit der gleichen Regelung. Die hohen Plusstunden wurden auf Verlangen der Belegschaft nach der letzten Krise eingeführt.

K
Kick

15.03.2018 um 20:32 Uhr

In unser BV haben wir vereinbart, dass pro Monat nicht mehr als 15 neue Überstunden gemacht werden dürfen. Das Konto wird am Monatsende abgerechnet und es bleiben max +10 Stunden stehen, damit ein Anspruch auf einen spontanen freien Tag besteht.

C
celestro

15.03.2018 um 21:36 Uhr

"Wir haben 150 Std Plus und 100 Std Minus, mit dem Zusatz das nur soviele Minusstunden anfallen dürfen wie in den letzten 12 Monaten durchschnittlich Plusstunden da waren."

Wie oft wird überprüft, daß diese Regelung eingehalten wird ?

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