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Arbeitszeit

B
brmia
Mrz 2018 bearbeitet

Laut Verfahrensanweisung dürfen die MA in einer Abteilung bestimmte Tätigkeiten nur mindestens zu zweit verrichten. Am Wochenende müssen sie aber allein arbeiten. Der Chef sagt 2 MA am Wochenende arbeiten zu lassen ist zu teuer. Wie kann der BR den Kollegen helfen?

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

13.03.2018 um 13:36 Uhr

Was ist denn der Grund für diese Anweisung?

Wenn es Sicherheitsbedenken sind hat der BR gute Argumente. Sofern es Qualitäts- oder Effizienzgründe sind eher nicht.

C
Challenger

13.03.2018 um 13:40 Uhr

Zitat :Laut Verfahrensanweisung dürfen die MA in einer Abteilung bestimmte Tätigkeiten nur mindestens zu zweit verrichten. Um welche Tätigkeiten handelt es sich denn ?

Zitat : Am Wochenende müssen sie aber allein arbeiten. Gehört das Wochenende zum Schichtplan, oder leisten sie Überstunden ?

B
brmia

13.03.2018 um 14:16 Uhr

@ Challenger Das Wochenende gehört mit zum Dienstplan.

M
Moreno

13.03.2018 um 14:51 Uhr

brmia es wäre hilfreich wenn Du auf Pickel seinen Beitrag eingehen könntest. Warum soll die Arbeit in der Woche zu zweit gemacht werden? Qualität, Quantität oder Sicherheit?

B
brmia

13.03.2018 um 15:02 Uhr

2 MA aus Gründen der Sicherheit.

C
celestro

13.03.2018 um 15:13 Uhr

"2 MA aus Gründen der Sicherheit."

Dann DARF der BR das Argument "2 MA am WE zu teuer" NICHT gelten lassen.

M
MaJoK

13.03.2018 um 15:44 Uhr

Dann wäre es doch für die Firma viel billiger, Wochentags nur einen MA einzusetzen und dafür am Wochenende wenn sowieso weniger MA in der Firma sind dann Zwei ! Sorry, Mathe ist nicht so die Stärke eures Chefs. ( IRONIE ) und bitte nicht im gegenüber zitieren. :) Ansonsten das was celestro geschrieben hat :)

T
takkus

13.03.2018 um 17:41 Uhr

@MaJoK: aha- "2 MA aus Gründen der Sicherheit."- das wäre Dir vom Montag bis Freitag als BR egal? Ahja richtig- statt an 2 Tagen zu sparen, spare ich an 5 Tagen. Ist ja viel mehr- nämlich viel mehr weniger an Sicherheit!!!!

@brmia: Erstellt am 13.03.2018 um 14:13 Uhr von celestro . So und nicht anders. Ihr seid beim Gesundheitsschutz in der Mitbestimmung. Und dann darf der BR das Argument zu teuer keinesfalls gelten lassen.

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