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Provisionsverkäufer freiwillige Überstunden

I
Inox
Mrz 2018 bearbeitet

Ich will das mich der BR in Ruhe lässt. !!! Er kontrolliert meine komplett einzuhaltenden Pausenzeiten und freiwillig geleistete Überstunden. Für mich ist mein Fleiss eine Win-Win-Situation für mich und meinem AG.
Die Mitglieder im BR ( u.a. Kollegen der selben Abteilung) versuchen nur meine Leistung zu drosseln. Wie kann ich mich dagen wehren

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Community-Antworten (14)

P
Pjöööng

11.03.2018 um 16:47 Uhr

Kündigen!

Selbständig machen!

Übrigens:Ih willdass mich Polizei, Ordnungsamt und Finanzamt in Ruhe lassen!

C
Challenger

11.03.2018 um 17:03 Uhr

Zitat : Ich will das mich der BR in Ruhe lässt. !!! Er kontrolliert meine komplett einzuhaltenden Pausenzeiten und freiwillig geleistete Überstunden.

  1. Das was Du hier beklagst, gehört zu den allgemeinen Aufgaben Aufgaben des BR. Vergleich :

§ 80:Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

  1. Auch freiwillig geleistete Überstunden bedürfen, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Bestimmung nichts anderes regelt, nach §87 BetrVG der Mitbestimmung des BR. Ohne Zustimmung des BR darf der AG auch freiwillig geleistete Überstunden durch die MA nicht entgegennehmen.

Zitat : Wie kann ich mich dagen wehren ? Überhaupt nicht.

T
Teufel

11.03.2018 um 19:09 Uhr

Hi.

Sei doch froh das der BR so gewissenhaft ist.

Bei mir arbeiten auch solche Kollegen.

Nun sind sie krank und wollen einen leidensgerechten Arbeitsplatz ,obwohl sie noch keine Schwerbehinderung haben und wollen so den Schwerbehinderten bei uns die Chance auf diesen Arbeitsplatz nehmen.

Mal so nebenbei gesagt. Der BR muss sich an die Gesetze halten.........

S
samira

11.03.2018 um 20:36 Uhr

Wenn Du genau nachrechnest ist die Win-Win-Siruation doch stark verschoben zu gunsten des Arbeitgebers. Du verschenkst ja Stunden zum Nulltarif und gibst dich nur mit den Provisionen zu frieden. Das freud den Chef.

Und wenn Du mal Zeit hast, kannst Du mal nachlesen, welche Aufgaben der BR hat (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

B
basilica

11.03.2018 um 21:23 Uhr

Die Überwachungsaufgaben gehören zu den unverhandelbaren Pflichten eines Betriebsrates und erstrecken sich nicht nur auf die Arbeitszeiten sondern zB auch auf die Bruttolöhne. Die Einsicht in die entsprechenden Listen ist dem Betriebsrat auch gegen den Willen der betroffenen AN zu gewähren (Fitting § 80 BetrVG Rn 77, Erfurter Kommentar § 80 BetrVG Rn 27).

In Sachen Genehmigung von Überstunden durch den BR kannst Du aber mit den BR-Mitgliedern reden und ihnen Deine Wünsche erklären. Sie dürfen von Gesetzes wegen zwar nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden Gesamtarbeitszeit je Woche durchwinken. Diesen Rahmen aber kannst Du ausschöpfen, wenn der BR ja sagt.

Rede also mit den Leuten aus dem BR, erkläre ihnen Deine Situation, Deinen Bedarf an zusätzlichem Geld. Der BR sollte eigentlich die Interessen aller AN vertreten, auch Deine.

Zur Not muß eben die Betriebsvereinbarung zu den Überstunden (wenn es denn eine bei Euch gibt) so angepaßt werden, daß zB über die Pflichtüberstunden hinaus bis zur gesetzlichen Grenze freiwillige Überstunden ermöglicht werden.

I
Inox

12.03.2018 um 10:00 Uhr

"Übrigens:Ih willdass mich Polizei, Ordnungsamt und Finanzamt in Ruhe lassen!" ???

Antwort: bedeutet also im übertragenem Sinn: !!?? FLEISS IST STRAFBAR !!??

"Rede also mit den Leuten aus dem BR, erkläre ihnen Deine Situation ... sollte eigentlich die Interessen aller AN vertreten, auch Deine."

Antwort. Danke für den Tipp. Ich werde ein offenes Gespräch suchen.

Antwort an alle BR.
Selbstverantwortung in eigener Sache sollte nicht durch die gegbene Macht (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) beeinträchtigt werden, wenn keine Straftat vorliegt. Bitte überlegen Sie mal Sie führen alle Auto streng nach der StVo. SIE WÜRDEN HEUTE ALLE ZU FUß GEHEN.

R
RoterFaden

12.03.2018 um 10:38 Uhr

Wie kontrolliert dich denn der BR? Und wie genau soll deine sog. Strafmaßnahme aussehen?

C
celestro

12.03.2018 um 10:42 Uhr

"Antwort: bedeutet also im übertragenem Sinn: !!?? FLEISS IST STRAFBAR !!??"

Sie reden einfach einen Haufen dummes Zeug.

P
Pjöööng

12.03.2018 um 11:26 Uhr

Der überbordende Gebrauch von Frage- und Ausrufezeichen ist häufig Zeichen offenen oder versteckten Querulantentums.

R
RoterFaden

12.03.2018 um 11:30 Uhr

Meine Vermutung: Troll oder Reichsbürger...

B
BRHamburg

12.03.2018 um 12:05 Uhr

@ INOX Wenn man "Strafbar" mit "Gegen das Gesetzverstossen" definiert dann haben sie völlig Recht. Dann sind Überstunden, die nicht vom BR genehmigt wurden aber trotzdem vom Arbeitgeber angenommen werden strafbar. Und das ist auch gut so weil es Arbeitnehmer schützt. Und manchmal muss man auch Leute vor sich selber schützen.

M
MaJoK

12.03.2018 um 15:45 Uhr

Inox, ..... freiwillig gearbeitete Überstunden gibt es gar nicht :) ... Überstunden müssten vom AG in Absprache mit dem BR angeordnet werden und sind dann auch durch das Arbeitszeitgesetz begrenzt!

So wie Sie das beschreiben, wollen sie jung, dynamisch erfolgreich richtig Kohle machen :) verständlich aber als AN sind ihnen da aus bestimmten gesetzlichen Gründen Grenzen gesetzt. .... Das hört sich vielleicht pathetisch an,aber dafür sind viele Generationen von AN vor ihnen auf die Strasse gegangen um das zu erreichen.

Wollen sie das nicht mehr? Dann müssen Sie sich selbstständig machen.Dann dürfen sie Geld scheffeln bis zum Herzinfarkt. Aber dann bitte privat versichern, sonst zahlt es wieder die Allgemeinheit :) Viel Erfolg!

B
basilica

12.03.2018 um 19:13 Uhr

Es gibt Betriebe, wo die Arbeitnehmer selber entscheiden, wieviel sie arbeiten, zB je nach Arbeitsanfall, den die Kollegen ja manchmal schneller wahnehmen als der Chef. Wenn im Kaufhaus mit einem Mal ein riesen Kundeandrang herrscht, sprechen sich vielleicht zwei Kassiererinnen selbstständig ab, daß eine länger arbeitet. Warum nicht?! Wenn der AG zu so einem Verfahren ausdrücklich ja gesagt hat und der BR einverstanden ist? Wichtig ist natürlich, daß das Einverständnis des AG irgendwie dokumentiert ist, zB in einer BV, um im Streitfall das Überstundenentgelt vor Gericht einklagen zu können.

Strafbar oder ordnungswidrig handelt ein AG, der dem BR nicht die nötigen Unterlagen (zB Lohnlisten) überläßt.

@ Inox Sollte der BR ohne vernünftige Argumente die Genehmigung für Deine Überstunden verweigern, bleibt Dir noch die Möglichkeit, mit dem AG eine geringfügige Erhöhung Deiner Regelarbeitszeit zu vereinbaren:

"Nicht jede noch so geringe Arbeitszeiterhöhung löst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG aus." BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

Dann muß der AG Dich aber auch für diese Mehrstunden bezahlen, wenn die Arbeit mal nicht in so großem Umfang da sein sollte.

R
rsddbr

13.03.2018 um 10:38 Uhr

Liebe_r Inox,

im Arbeitszeitgesetzt sind Mindestpausenzeiten und maximale Arbeitszeiten geregelt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, dass der Betriebsrat die Einhaltung u.a. dieses Gesetzes zu kontrollieren hat.

Du forderst, dass du und dein Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz missachten dürfen. Und du forderst, dass dein Betriebsrat das Betriebsverfassungsgesetz missachten soll.

Gesetze sind gemacht, um das gesellschaftliche Miteinander zu regeln. Du forderst jedoch, dass zu deinem persönlichen Vorteil einige dieser Gesetze für dich nicht gelten sollen.

Anarchie!

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