...ich hätte mal eine Frage, ein kleines Anliegen in Bezug auf einen Sachverhalt der mich gerade persönlich angeht! Ich arbeite im Nordosten bei einen. Automobilzulieferer und dort im Schichtsystem! Ende letzten Jahres 2017 war ich auf einer Reha/Kur der "Deutschen Rentenversicherung" für 4 Wochen und bekam von dort ein Attest für ein Nachtschichtverbot! Bis zu diesen Zeitpunkt habe ich in einen 3 x Schichtsystem gearbeitet von 6-14, 14-22 oder 22 bis 6 Uhr! Mein Arbeitgeber hat dies Attest angezweifelt und mich derweil in ein 2 x Schichtsystem gesteckt wo ich von 15 Uhr bis 23.30 arbeite...also noch länger in die Nacht hinein wie eigentlich notwendig und daher gesundheitlich kontra-produktiv! In den zurückliegenden Tagen erhielt ich nun den Befund der Betriebsärztin, wo ich mich auf Wunsch des Arbeitgebers erneut untersuchen lassen musste, diese bestätigte nun aber das Nachtschichtverbot!!! ..nun meine Frage/n...ab wann gilt das Arbeiten als Nachtschicht, ab wann werden Nachtschichtzuschläge gezahlt und wie lange darf ich arbeiten? Muss mein Arbeitgeber mich wieder zurück ins 3 x Schichtsystem setzen, sodass ich 22 Uhr spätestens Feierabend habe..oder ist es noch zulässig mich bis 23.30 arbeiten zu lassen, einen Tagesarbeitsplatz kann er mir derweil nicht anbieten! Erhoffe mir eine rasche Antwort Ihrerseits!