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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtprozente trotz Nachtschichtverbot

L
Leuchtfeuer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich wünsche Euch einen guten Start in die Woche. Ich habe folgende Frage. Unser Betriebsarzt hat dem Arbeitgeber empfohlen, einen Kollegen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Nachtschicht machen zu lassen. Dieser Empfehlung folgt der Arbeitgeber nun auch. Der Kollege hat in den letzten 10 Jahren in drei Schichten gearbeitet und möchte das auch gerne weiter tun. Kann er nun verlangen, da er ja gerne weiter Nachtschicht machen möchte und vom Arbeitgeber daran gehindert wird, das er die Nachtschichtprozent trotzdem erhält? Dann natürlich nicht Steuerfrei.

Hat hier jemand eine Idee, wie man hier vorgehen könnte ?

Schöne Grüße

1.07005

Community-Antworten (5)

K
Kölner

12.01.2015 um 08:51 Uhr

Gar nicht. Der Kollege kann vll. ein gegenteiliges Gutachten anfertigen lassen...

R
Rattle

12.01.2015 um 12:19 Uhr

nein, Leuchtfeuer. die Prozente gibt es nur wenn auch in Nachtschicht gearbeitet wird. außer euer Tarifvertrag, BV oder Arbv. sagt etwas anderes.

ansonsten wie Kölner sagt.

MFG

B
BloodyBeginner

12.01.2015 um 18:13 Uhr

Ja manche Mitarbeiter sehen nur das Geld. Klar ist es wichtig. Aber Gesundheit doch wohl wichtiger. Anrecht auf Nachtschichtzuschläge hat man im Regelfall nur wenn man nachts arbeitet und nicht nur nachts arbeiten möchte

H
Hoppel

12.01.2015 um 21:38 Uhr

@ leuchtfeuer

Ich sehe hier einen gewissen Konflikt ...

Sieht man sich den § 6 Abs.3 ArbZG an, steht geschrieben, dass der AG den Nachtarbeitnehmer auf DESSEN VERLANGEN von der Nachtarbeit zu befreien hat, so der AN nach arbeitsmedizinischer Feststellung durch die weitere Verrichtung von Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet ist.

Der Kollege hat die Umsetzung aber offensichlich nicht verlangt!

Desweiteren würde ich mal einen Blick in Die ArbMedVV werfen > §§ 6, 8

N
Nubbel

12.01.2015 um 22:29 Uhr

der kollege sollte sich die neue arbmedvv ansehen und dann den arzt bei der ärztekammer anzeigen. zusätzlich würde ich mir einen anwalt nehmen und auf schadensersatz klagen

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