Erstellt am 12.01.2015 um 07:51 Uhr von Kölner
Gar nicht.
Der Kollege kann vll. ein gegenteiliges Gutachten anfertigen lassen...
Erstellt am 12.01.2015 um 11:19 Uhr von Rattle
nein, Leuchtfeuer. die Prozente gibt es nur wenn auch in Nachtschicht gearbeitet wird. außer euer Tarifvertrag, BV oder Arbv. sagt etwas anderes.
ansonsten wie Kölner sagt.
MFG
Erstellt am 12.01.2015 um 17:13 Uhr von BloodyBeginner
Ja manche Mitarbeiter sehen nur das Geld. Klar ist es wichtig. Aber Gesundheit doch wohl wichtiger.
Anrecht auf Nachtschichtzuschläge hat man im Regelfall nur wenn man nachts arbeitet und nicht nur nachts arbeiten möchte
Erstellt am 12.01.2015 um 20:38 Uhr von Hoppel
@ leuchtfeuer
Ich sehe hier einen gewissen Konflikt ...
Sieht man sich den § 6 Abs.3 ArbZG an, steht geschrieben, dass der AG den Nachtarbeitnehmer auf DESSEN VERLANGEN von der Nachtarbeit zu befreien hat, so der AN nach arbeitsmedizinischer Feststellung durch die weitere Verrichtung von Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet ist.
Der Kollege hat die Umsetzung aber offensichlich nicht verlangt!
Desweiteren würde ich mal einen Blick in Die ArbMedVV werfen > §§ 6, 8
Erstellt am 12.01.2015 um 21:29 Uhr von Nubbel
der kollege sollte sich die neue arbmedvv ansehen und dann den arzt bei der ärztekammer anzeigen. zusätzlich würde ich mir einen anwalt nehmen und auf schadensersatz klagen