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Überstunden Arbeitsvertrag

G
GrünGelb
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, darf in einem Arbeitsvertrag der von einer 40 Std. Woche ausgeht, einen Zusatz Absatz wie dieser stehen.

  • Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich oder - bei Geltung eines Tarifvertrages im tarifvertraglich - zulässigen Rahmen zu leisten.

Hebelt dieser nicht automatisch die 40 Std. aus? Sind dadurch nicht automatisch Überstunden pflicht wenn kein BR gegründet werden sollte? Dieser Vertrag ist für eine neu gegründete Transportgesellschaft die aus einer Baugesellschaft entsteht. Diese neue Gesellschaft hat noch keinen Betriebsrat der aber gegründet werden soll.

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

02.03.2018 um 12:25 Uhr

Hallo GrünGelb, das sind alles ziemlich normale Konditionen. Rechtlich sehe ich da nichts, was den Vertrag nichtig machen könnte.

M
MaJoK

03.03.2018 um 10:03 Uhr

Der Text hört sich genau wie das Arbeitszeitgesetz an. Da steht aber auch drin das man täglich maximal 10 Stunden arbeiten darf. Passiert das 4 mal habt ihr eben eine 4 tage Woche :) Alles was über diese 10 h geht wären Überstunden. Ihr solltet darauf achten wie Überstunden oder Mehrarbeit vergütet wird.Reicht euch Freizeitausgleich oder lieber finanzieller Ausgleich. Das muss in einer Betriebsvereinbarung/ Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag geregelt sein.

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