Hallo zusammen,
darf in einem Arbeitsvertrag der von einer 40 Std. Woche ausgeht, einen Zusatz Absatz wie dieser stehen.

- Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich oder - bei Geltung eines Tarifvertrages im tarifvertraglich - zulässigen Rahmen zu leisten.

Hebelt dieser nicht automatisch die 40 Std. aus?
Sind dadurch nicht automatisch Überstunden pflicht wenn kein BR gegründet werden sollte?
Dieser Vertrag ist für eine neu gegründete Transportgesellschaft die aus einer Baugesellschaft entsteht. Diese neue Gesellschaft hat noch keinen Betriebsrat der aber gegründet werden soll.