Freiwillige Samstagsarbeit eines Mitarbeiters
Guten Morgen Forumer, wir sind uns im BR nicht einig bei der Frage ob für einen einzelnen AN, der von sich aus anbietet am Samstag zu arbeiten, eine Anhörung des BR notwendig ist. Bisher wurde sowas immer beantragt und sogar genehmigt und alles war ok. Nun meint jemand dass weil der AN von sich aus kommt und anbietet keine Anhörung sondern nur eine INFO erforderlich ist. Wir haben eine 5 Tagewoche und Samstag ist kein normaler Arbeitstag.Im § 87 Absatz 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist festgelegt, dass der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat.
Wer hat denn nun Eurer geschätzten Meinung nach Recht?
Community-Antworten (2)
02.03.2018 um 09:21 Uhr
Der § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
02.03.2018 um 10:58 Uhr
Der BR hat auch bei freiwilligen Aktionen eines Mitarbeiters das Recht mitzubestimmen - kann also auch nein sagen.
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