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Unentschuldigt fehlend trotz frei laut Dienstplan

S
schnatterzapfen
Feb 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe Leute,

Wir haben da ein Problem. Einem Mitarbeiter wurden Urlaubsanträge abgelehnt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen aber totzdem abgelehnt, diese Tage sollten neu beantragt werden. Obwohl der Mitarbeiter auf Grund eines Missverständnisses den Urlaub nicht neu beantragt hat, stand er mit Urlaub im Dienstplan. Dementsprechend war er an besagten Tagen nicht im Dienst und hat nun eine Abmahnung erhalten wegen unerlaubten fernbleibens.

Der Dienstplanverantwortliche ist derjenige der auch den Urlaub genehmigt.

Ist diese Abmahnung gerechtfertigt ? Wie bindend ist ein Dienstplan ? Muss der Arbeitnehmer den AG darauf hinweisen das evtl. ein Fehler im Dienstplan ist ?

Vielen Dank für eure Infos

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

20.02.2018 um 10:59 Uhr

Wird vielleicht Zeit, dass der BR seine Mitbestimmung bei strittigen Urlaub im Einzelfall und bei Urlaubsgrundsätzen geltend macht. Da der (ja ebenfalls mitbestimmte) Dienstplan Urlaub vorsah, ist auch Urlaub.

S
schnatterzapfen

20.02.2018 um 14:22 Uhr

Wir haben ja ein BV die Urlaub etc. regelt. Allerdings wurde bei Erstellung wohl die Möglichkeit übersehen was passiert wenn der Urlaubsantrag zwar abgelehnt aber trotzdem im Dienstplan eingetragen wird ;-) Jetzt bitte keine BV Vorlagen posten dies löst das Problem nicht. Die Frage ist, was gewichtet mehr, die Ablehnung des Antrages oder der Eintrag im Dienstplan. Muss der Antragsteller zu dem Verantwortlichen hingehen und sagen, du hast da einen Fehler gemacht oder kann er davon ausgehen das er nun doch genehmigt wurde ? Auf welche gesetzl. Grundlagen kann man sich da berufen bzw. gibt es Urteile ? Ich tappe bisher im dunkeln.

P
Pjöööng

20.02.2018 um 14:29 Uhr

Durch das Veröffentlichen des Dienstplanes übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus. Wenn er dort einen Arbeitnehmer mit Urlaub einträgt, dann ist das die Erteilung von Urlaub der ggf. der Arbeitnehmer zu widersprechen hätte, wenn er an diesem Tag keinen Urlaub wünscht.

Woher soll der AN wissen dass ein Fehler im Dienstplan ist?

S
schnatterzapfen

20.02.2018 um 15:14 Uhr

Ok, ich glaube mit dem Direktionsrecht ist ein guter Ansatz.

Besten Dank, ich lese mich mal ein

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