Guten Morgen liebe Leute,

Wir haben da ein Problem. Einem Mitarbeiter wurden Urlaubsanträge abgelehnt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen aber totzdem abgelehnt, diese Tage sollten neu beantragt werden.
Obwohl der Mitarbeiter auf Grund eines Missverständnisses den Urlaub nicht neu beantragt hat, stand er mit Urlaub im Dienstplan. Dementsprechend war er an besagten Tagen nicht im Dienst und hat nun eine Abmahnung erhalten wegen unerlaubten fernbleibens.

Der Dienstplanverantwortliche ist derjenige der auch den Urlaub genehmigt.

Ist diese Abmahnung gerechtfertigt ? Wie bindend ist ein Dienstplan ? Muss der Arbeitnehmer den AG darauf hinweisen das evtl. ein Fehler im Dienstplan ist ?

Vielen Dank für eure Infos