BR Sitzung - Ladefehler oder nicht?
Der BRV lädt Freitags zu einer außerordentlichen Sitzung, die am folgenden Montag stattfinden soll. Durch ein Dienstplan ist geregelt, dass ein BRM am Freitag keinen Dienst hat (Dienstpläne liegen dem BRV vor) und am Montag eine Inhouse Fortbildung besucht. Das BRM hat keine Möglichkeit die Einladung zu erhalten, da es Montag auch nicht am eigentlichen Arbeitsplatz anzutreffen ist, da ja auf Fortbildung. Daraufhin wird das BRM als unentschuldigt fehlend im Protokoll der außerordentlichen Sitzung geführt? Ist dies Korrekt?
Community-Antworten (27)
08.03.2018 um 08:07 Uhr
Nein! Da die Sitzung am Montag stattfinden soll und das BRM dort auf einer Fortbildung ist, ist es verhindert und ein Ersatzmitglied ist zu laden!
08.03.2018 um 08:11 Uhr
Aus Dringlichkeitsgründen kann kurzfristig eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen werden. Fortbildung zählt als Verhinderung, es ist ein Ersatzmitglied zu laden. Mich würde interessieren, ob die Sitzung so dringlich ist/war, dass kein geeigneterer Zeitpunkt gefunden werden konnte.
08.03.2018 um 08:28 Uhr
Vielleicht fristlose Kündigung?
08.03.2018 um 08:38 Uhr
Mich würde interessieren, ob die Sitzung so dringlich ist/war, dass kein geeigneterer Zeitpunkt gefunden werden konnte. Wenn du den Grund kennen würdest, hilft das bei der Beantwortung der gestellten Frage?
08.03.2018 um 09:10 Uhr
@Nicoline ich hatte zeitgleich mit dir meinen Kommentar geschrieben. Ich stelle die Frage aber interessehalber, weil meist hinter den geschilderten Problemen durch Nachfrage häufig entscheidende Dinge auftauchen.(Eisbergprinzip)
08.03.2018 um 09:44 Uhr
Wenn ich als BRV immer Sitzungen so ansetzen müsste, dass nie ein BRM verhindert ist würde ich die nächste Sitzung Dezember 2023 abhalten :-)
08.03.2018 um 10:20 Uhr
Legis, *weil meist hinter den geschilderten Problemen * Welches Problem meinst du denn in diesem Fall?
häufig entscheidende Dinge auftauchen Was wäre denn zur Beantwortung der Frage ob ein Ladungsfehler vorliegt bei dem geschilderten Sachverhalt ein entscheidendes Problem, welches Einfluß auf die Antwort hätte?
08.03.2018 um 11:21 Uhr
Das müssen wir BRJan fragen. Deshalb hab ich ein bisschen hinterfragt.
08.03.2018 um 13:17 Uhr
Das müssen wir BRJan fragen. Nö! Jan hatte nur gefragt, ob es einen Ladungsfehler gibt. DU siehst da ein Problem, welches hier gar nicht bearbeitet werden muss.
08.03.2018 um 14:35 Uhr
Was soll überhaupt der Eintrag "fehlt unentschuldigt" in der Sitzungsniederschrift?
Wer entscheidet das? Der Protokollant? Der Vorsitzende? Gibt es einen Beschluss?
08.03.2018 um 15:12 Uhr
Wahrscheinlich wie in der Schule: wenn du 3x unentschuldigt fehlst gibts nen blauen Brief an die Eltern.
08.03.2018 um 21:34 Uhr
Findet die BR-Sitzung z.B. kurz nach der Schulung statt, könnte der Schulungsteilnehmer sehr wohl teilnehmen. Es liegt dann ein Fehler in der Ladung vor. Der/die BRV muß so laden, daß die BR-Mitgl die Ladung auch erhalten, zur Not zB auch telefonisch.
08.03.2018 um 22:13 Uhr
...könnte der Schulungsteilnehmer sehr wohl teilnehmen Könnte ja, muss aber nicht.Auch ein BRM muss nicht über die tgl. Höchstarbeitszeit arbeiten, falls es durch die Sitzung im Anschluss an die Schulung dazu kommen würde.
zur Not z.B. auch telefonisch Weder ein Beschäftigter noch ein BRM muss sich in seiner Freizeit bereit halten, Arbeitsanweisungen oder Einladungen entgegenzunehmen. Der BRV ist auch nicht verpflichtet, die Sitzung so zu legen, dass der Schulungsteilnehmer an der Sitzung teilnehmen kann. Fortbildung ist ein anerkannter Verhinderungsgrund, es liegt kein Ladungsfehler vor, wenn ein Ersatzmitglied geladen wird!
09.03.2018 um 01:12 Uhr
"Auch ein BRM muss nicht über die tgl. Höchstarbeitszeit arbeiten, falls es durch die Sitzung im Anschluss an die Schulung dazu kommen würde."
War es nicht so, daß BR-Arbeit keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist ?
09.03.2018 um 08:15 Uhr
celestro ja, war mal so. Wenn ich es richtig erinnere, gibt es neue Rechtsprechung, muß ich aber suchen. Aber, mal abgesehen davon, bleibe ich bei dem, was ich geschrieben habe.
09.03.2018 um 10:58 Uhr
So, hatte es nicht richtig in Erinnerung, es ging um die Ruhezeit, nicht um die Wertung als Arbeitszeit. Aber, was nicht ist, kann ja noch werden, wie man hier nachlesen kann.
Unabhängig davon, bleibe ich bei meiner Einschätzung bzgl. des Ladungsfehlers!
09.03.2018 um 12:12 Uhr
Ich bin doch ziemlich entsetzt das ihr offensichtlich die Einladungen zu einer Sitzung mit Tagesordnungspunkten an dienstliche Mailadressen verschickt . So was schicke ich grundsätzlich an die privaten Mailadressen da oft Vorgesetzte auf Mails ihrer Untergebenen zugreifen können . Das ist völlig normal sonst würden im Urlaubs- und Krankheitsfall der MA alle Mails ungelesen bleiben . Ich würde sagen ihr habt da ein echtes Datenschutzproblem als BR .
09.03.2018 um 12:15 Uhr
Husmeester, das war jetzt echt gemein von Dir!
Ich hatte gerade einen großen Schluck Kaffee genommen als ich Deinen Beitrag gelesen habe. Jetzt sieht mein Monitor aus wie Sau...
"Ich würde sagen ihr habt da ein echtes Datenschutzproblem als BR . " Der ist echt gut!
09.03.2018 um 14:01 Uhr
Husmeester das ihr offensichtlich die Einladungen zu einer Sitzung mit Tagesordnungspunkten an dienstliche Mailadressen verschickt . Woraus wird das für dich offensichtlich??????????
10.03.2018 um 01:08 Uhr
Das BAG hat im Urteil vom 24. Mai 2006 · Az. 7 AZR 201/05 eine "fernmündliche Information der Betriebsratsmitglieder über die Themen, über die eine Beschlussfassung beabsichtigt ist", für möglich gehalten. Dann sollte auch eine Ladung zur BR-Ssitzung telefonisch möglich sein.
Die näheren Modalitäten zur Einberufung einer BR-Sitzung kann der BR in seiner Geschäftsordnung festlegen. Wenn BR-Vors und BR-Mitgl in verschiedenen Schichten arbeiten, muß ggf einer von beiden eben außerhalb seiner Schicht die Ladung annehmen bzw abgeben, wenn es kein betriebsinternes Post- oder mail-system gibt.
Daß Betriebsratstätigkeit auch mal außerhalb der eigenen Schicht anfällt, gehört dazu. Ist ja keine Arbeit sondern Ehrenamt.
10.03.2018 um 01:08 Uhr
Das BAG hat im Urteil vom 24. Mai 2006 · Az. 7 AZR 201/05 eine "fernmündliche Information der Betriebsratsmitglieder über die Themen, über die eine Beschlussfassung beabsichtigt ist", für möglich gehalten. Dann sollte auch eine Ladung zur BR-Ssitzung telefonisch möglich sein.
Die näheren Modalitäten zur Einberufung einer BR-Sitzung kann der BR in seiner Geschäftsordnung festlegen. Wenn BR-Vors und BR-Mitgl in verschiedenen Schichten arbeiten, muß ggf einer von beiden eben außerhalb seiner Schicht die Ladung annehmen bzw abgeben, wenn es kein betriebsinternes Post- oder mail-system gibt.
Daß Betriebsratstätigkeit auch mal außerhalb der eigenen Schicht anfällt, gehört dazu. Ist ja keine Arbeit sondern Ehrenamt.
12.03.2018 um 22:02 Uhr
basilica das hast du sehr schön recherchiert. Ich bleibe trotzdem der Ansicht, dass ein Beschäftigter an seinem freien Tag nicht verpflichtet ist, dienstliche oder auch ehrenamtliche Gespräche zu führen, unabhängig davon, ob Sitzungen auch mal außerhalb der eigenen Schicht stattfindet. Noch weniger muss ein BRV alles in seiner Macht stehende unternehmen, um ein BRM, welches an dem Tag der "außerordentlichen" Sitzung eine geplante Fobi hat, zu dieser Sitzung zu bekommen. Er darf und kann ein Ersatzmitglied laden, weil Fobi ein anerkannter Verhinderungsgrund ist!
13.03.2018 um 12:22 Uhr
" Erstellt am 09.03.2018 um 13:01 Uhr von nicoline Husmeester das ihr offensichtlich die Einladungen zu einer Sitzung mit Tagesordnungspunkten an dienstliche Mailadressen verschickt . Woraus wird das für dich offensichtlich??????????"
Na ganz einfach : BRJan schrieb : " Durch ein Dienstplan ist geregelt, dass ein BRM am Freitag keinen Dienst hat (Dienstpläne liegen dem BRV vor) und am Montag eine Inhouse Fortbildung besucht. Das BRM hat keine Möglichkeit die Einladung zu erhalten, da es Montag auch nicht am eigentlichen Arbeitsplatz anzutreffen ist, da ja auf Fortbildung. "
Wenn er die Einladung nicht erhalten kann weil er nicht an seinem Arbeitsplatz ist dann wird er sie wohl an die dienstliche Email Adresse bekommen . Oder per Brieftaube ? Who knows ?
13.03.2018 um 13:05 Uhr
Oder per Hauspost, im Umschlag, oder persönlicher Übergabe?
13.03.2018 um 14:11 Uhr
Ach, und eine Frage habe ich noch an dich Husmeester: schickst du die Einladungen zur BR Sitzung von deiner privaten e-mail adresse aus?
13.03.2018 um 15:51 Uhr
Nur im Notfall . Normalerweise vom Betriebsrats PC , der nicht am Firmen Server hängt , aus dem Betriebsratsbüro , während der Arbeitszeit . Im Falle einer außerordentlichen Sitzung kann es aber mal passieren das ich die Einladung Abends von zu Hause aus schicken muß . Woher ich weiß das der BR-PC an einem anderen Server hängt ? Ich bin der Hausmeister ;-)
13.03.2018 um 16:04 Uhr
"Woher ich weiß das der BR-PC an einem anderen Server hängt ? Ich bin der Hausmeister ;-)"
soweit ich weiß hat aber der BR keinen Anspruch auf so eine "Geschichte" und daher kannst Du Dich nur glücklich schätzen, daß der AG das bei Dir mitmacht.
"So was schicke ich grundsätzlich an die privaten Mailadressen da oft Vorgesetzte auf Mails ihrer Untergebenen zugreifen können."
und das ist das Problem ... Du redest von oft. Es gibt genug Firmen, wo das nicht oder nur selten so ist ... ob die also ein Problem haben, kannst Du denen dann bitte selbst überlassen. Bei uns bekommen z.B. solche "Problemfälle" keine Mail, sondern informieren sich über den Zugriff auf den BR-Ordner auf dem Server.
Problem gelöst.
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