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Minusstunden bei Kindkrank

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Vanessa
Mai 2022 bearbeitet

Guten Tag! Ich bin in Teilzeitarbeit, 4 Tage die Woche in einer großen Klinik (Kirche) beschäftigt. Wann immer ich kindkrank bin (bin weit unter den erlaubten 10 Tagen), wird der Lohn von der KK übernommen. So weit, so gut. Dennoch werden mir jedesmal Überstunden abgezogen. Ich habe mir das schon zweimal vom BR erklären lassen, verstehe die Regelung aber nicht. Wäre ich 5 Tage von Mo bis Fr zusammenhängend kindkrank, fielen keine Minusstunden an. Bin ich aber nur einige Tage die Woche kindkrank, wird mir Zeit minus geschrieben. Das hinge damit zusammen, dass ich meine 20 Stunden eben nicht auf 5 Tage verteilt hätte.... Ich verstehe es nicht, denn ich bin offiziell kindkrank, die KK zahlt und vom AG bekomme ich in der Zeit keinen Lohn. Die Rechnung kommt mir illegal vor... Weiß hier jemand, ob die Praxis rechtens ist? Danke!!!!

16.00907

Community-Antworten (7)

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nicoline

18.02.2018 um 18:30 Uhr

Arbeitest du in NRW und gilt bei euch der BAT KF?

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Vanessa

18.02.2018 um 20:58 Uhr

Ich arbeite in Hessen. Es gilt der kirchliche Arbeitsvertrag (irgendwas mit Kurhessen Waldeck oder so). BAT KF kenne ich nicht...

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Tulpe

19.02.2018 um 09:44 Uhr

Hallo, nein Minusstunden sind nicht zulässig, Du bekommst für den Tag allerdings kein Geld. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dann pro Kind 10 Tage im Jahr eine Art Krankengeld (dürften um die 80% des Nettogehalts sein).(laut § 45 SGB V) ist Kind krank genauso zu werten, wie wenn du krank wärst,

N
nicoline

19.02.2018 um 11:07 Uhr

Vanessa SGB V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.

Das Wort Krankengeld bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese Tage keinen Lohn zahlen muss. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber auch *** keinen Anspruch auf Arbeitsleistung hat***, das Arbeitssoll verringert sich um die Anzahl der Tage, für die von der Krankenkasse Krankengeld nach § 45 SGB V gezahlt wird. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, dem AN Minusstunden einzutragen.

Du hast es dir zweimal vom BR erklären lassen und verstehst es nicht. Hast du es dir auch einmal vom AG erklären lassen? Wenn nicht, hol es doch bitte einmal nach und frage nach der Rechtsgrundlage für dieses Handeln und zwar so lange, bis es so erklärt ist, dass du es verstehen kannst oder der AG zugibt, dass er es bislang verkehrt gemacht hat.

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enigmathika

19.02.2018 um 14:23 Uhr

Wie viele Stunden arbeitest Du denn am Tag? Ist das immer unterschiedlich? Sind die vier Tage feste Tage oder verteilen die sich unterschiedlich in der Woche?

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Vanessa

19.02.2018 um 20:41 Uhr

Ich arbeite immer fest alle Tage außer Mittwoch. Eine feste Viertagewoche. Werde erneut nachfragen und auf die vertragliche Regelung pochen. Es müsste ja irgendwo aufgeschrieben sein, welche „Regel“ dem Abzug der Stunden zugrunde liegt. Ich danke euch sehr. Habt mir mein Gefühl erstmal bestätigt!

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Fine23

17.05.2022 um 23:47 Uhr

Hallo zusammen, der Beitrag ist zwar schon älter aber mich würde mal interessieren wie das ausgegangen ist? Mich trifft es gerade genau so... ich habe eine 19,5 Stunden Woche auf 3 Tage verteilt und ich bekomme bei einem Kind krank Tag meine sollstunden für den einen Tag um 3,9 (19,5 geteilt durch 5) gekürzt und aber dann trotzdem noch die 7 Stunden ins minus gesetzt die ich hätte arbeiten müssen sodass ich dann 3,1 Stunden minus mache an dem tag. Wenn ich selbst krank bin bekomme ich aber die 7 gutgeschrieben die ich hätte arbeiten müssen. Ich bitte um Rückmeldung damit ich meinem Chef etwas vorlegen kann. Vielen lieben Dank vorab!

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