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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung von Personal

B
BR.B
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, Wir arbeiten in einer sehr bekannten.... Kette die gerne fremd personal im Verkauf hat, weil die Gehälter die Industrie für die , die arbeiten zahlt. Es wird überall in den Filialen Stammpersonal gekürzt und wenn Verträge auslaufen ,keiner mehr eingestellt. Meine frage: Kann der BR verweigern die Beschäftigung von Industrie einsätzen auch wenn die Gehälter nicht von unserem AG bezahlt werden? Muss nicht der AG sich von BR die Zustimmung holen wenn fremd firmen in der Filiale beschäftigt werden ? Darf der BR verweigern die beschäftigt von der Industrie?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

18.06.2020 um 10:20 Uhr

Auch wenn Fremdpersonal in den Betrieb eingegliedert werden, muss der BR nach § 99 BetrVG gehört werden. Die Frage ist, ob er einen Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG findet. Also z.B. im Betrieb beschäftige AN "sonstige" Nachteile erleiden.

Habt ihr euch denn schon einmal mit den Verträgen befasst, der der Beschäftigung des Fremdpersonals zu Grunde liegt? Befasst euch auch mit §§ 80 Abs. 2 und 92 BetrVG.

B
BR.B

18.06.2020 um 15:27 Uhr

Der AG informiert uns nicht wenn Industrie MA eingesetzt werden die kommen einfach. Die Aussage ist das die nicht von unsere Firma bezahlt werden und der BR da kein Recht hat

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