Erstellt am 21.05.2019 um 08:40 Uhr von rtjum
ich entnehme Deiner Frage, dass du nicht gewählt worden bist...Schade
Da bei Euch ja sowieso vieles wenn nicht fast alles schief läuft ist das hier halt nur ein weiterer Punkt. Davon abgesehen, dass nicoline und ich schon in anderen Threads uns Sorgen um Dich machen.
Also Übergabe der Anhörung an BRV bzw Stelli, bei fristlosen sofortige Sitzungseinberufung, bei "normalen" verlängert der AG meist die Anhörungsfrist bis nach der nächsten turnusmäßigen Sitzung (wir gehen fast immer sehr vernünftig miteinander um und beide Seiten sind nicht nachtragend). auf den Sitzungen dann möglichst immer Anhörung des Kollegen und danach Diskussion und Abstimmung.
Erstellt am 21.05.2019 um 08:52 Uhr von Cyber99
Zitat rtjum: "davon abgesehen, dass nicoline und ich schon in anderen Threads uns Sorgen um Dich machen."
Nur keine Sorge um mich, wir sollten uns Sorgen um die Menschen machen, die unter diesen Dilettanten leiden. Ich bring ja glücklicherweise eine gesunde Portion Humor mit, sonst könntest Du das nicht aushalten!
rtjum noch mal eine Frage an Dich: Ihr hört in den Sitzungen also nie den Arbeitgeber oder dessen Vertreter sondern immer nur den betroffenen Kollegen an?
Erstellt am 21.05.2019 um 09:01 Uhr von BRSR
Hallo,
bei uns läuft dass so ab, der Vorsitzende oder sein Vertreter nimmt die Kündigung entgegen, sonst keiner!!! Dann wird zur BR-Sitzung Eingeladen, in der Sitzung, besprechen wir und Stimmen darüber ab.
Erstellt am 21.05.2019 um 09:27 Uhr von BRHamburg
Warum sollte man den jedesmal den Arbeitgeber anhören? Der Arbeitgeber hat doch alle nötigen Informationen/ Gründe schon bei der Kündigung zumachen. Natürlich können sich mal Nachfragen oder Verständugungsfragen ergeben.Aber bei jeder Kündigung?
Erstellt am 21.05.2019 um 09:56 Uhr von Kratzbürste
Der AG wird niemals angehört. Entweder er liefert alle notwendigen Informationen oder er hat Pech gehabt.
Und die Karte, dass die Anhörung nicht korrekt war, würde ich auch ziehen.
Naja- wenn natürlich der BR neben der Spur ist........
Erstellt am 21.05.2019 um 10:02 Uhr von Cyber99
Zitat Kratzbürste: "Und die Karte, dass die Anhörung nicht korrekt war, würde ich auch ziehen.
Was meinst Du damit genau? Welche Möglichkeiten gibt es da.
Was ist z.B. wenn nicht alle notwendigen Informationen vorliegen und die Frist abzulaufen droht?
Erstellt am 21.05.2019 um 10:19 Uhr von Pjöööng
Zu 1:
Wozu braucht ein Bote eine Legitimation? Fragt Ihr den Briefträger auch zu seiner Legitimation? Hier hat ein Bote ein Schreiben an einen anderen Boten pbergeben! Handelt es sich tatsächlich um das Kündigungsschreiben, oder um eine Anhörung des BR?
Zu 3:
Es ist natürlich sinnvoll das Wort "Betriebsratssitzung" in der Einladung zu benutzen. Wenn dieses fehlt ist es meines Erachtens aber immer noch nicht zwingend eine Nichtsitzung.
"Das Tolle daran ist, wenn bei den Kündigungen nun noch eine außerordentliche dabei ist, dann haben wir das mit der 3-Tages-Frist auch noch versemmelt."
Wieso das denn?
Wenn das Schreiben das der Arbeitgeber an den BR übermitteln ließ nur das Kündigungsschreiben war, dann hat noch gar keine Anhörung stattgefunden, die Frist also nioch gar nicht begonnen.
Jandelte es sich hingegen um eine Anhörung des BR dann geht dieses Schreiben dem BR erst zu wenn es der (zweite) Bote dem BRV ausgehändigt, oder in den BR-Briefkasten geworfen hat und dieser regelmäßig Kenntnis davon genommen haben kann.
War da nicht noch etwas mit dem Glashaus?
Erstellt am 21.05.2019 um 10:25 Uhr von stehipp
Ablauf bei uns:
- Arbeitgeber übergibt an BRV alternativ an Stellvertreter, 2ter Stellvertreter.
- Einberufung Sitzung sofort
- Mitteilung an Arbeitgeber, wann Sitzung stattfindet, damit dieser, wenn nötig zur Sitzung hinzustoßen kann
- Einladung betroffener Mitarbeiter, damit dieser, wenn er will, Stellung beziehen kann
- Beschlussfassung in Sitzung ohne Anwesenheit AG und/ oder MA
- Mitteilung bzgl. Beschluss an AG
Wir haben mit unserem AG eine klare Kommunikationskette vereinbart. Erst BRV, dann stellv., dann ........
Sitzungen zu Kündigungen IMMER innerhalb der drei Tage.
Telefonische Nachfrage bei BR-Mitgliedern, ob sie teilnehmen um evtl. Ersatzmitglieder einzuladen. Wir versuchen immer die volle Anzahl bei solch wichtigen Themen zu haben.
Erstellt am 21.05.2019 um 10:28 Uhr von celestro
wenn der AG oder ein Vertreter von ihm etwas zur Kündigung sagen will, warum nicht?
Erstellt am 21.05.2019 um 10:46 Uhr von Cyber99
Zitat Pjöööng: "Wenn das Schreiben das der Arbeitgeber an den BR übermitteln ließ nur das Kündigungsschreiben war, dann hat noch gar keine Anhörung stattgefunden, die Frist also nioch gar nicht begonnen."
Das ist eben noch fraglich - ich hab das Schreiben schließlich noch nicht gesehen. Ich weiß nur von dessen Existenz. Ich gehe momentan, weil es in der Vergangenheit so war, davon aus, dass der Kollege nicht, wie er schreibt, das Kündigungsschreiben sondern den bei uns üblichen Anhörungsbogen erhalten hat, den dieser dem BRV aber nach meinen Informationen bis vorhin noch nicht übergeben hatte. Damit hätte noch keine Frist zu laufen begonnen. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber das Risiko der Übermittlung trägt. Wenn er die Unterlagen dem Falschen übergibt und dieser erst Tage später an den BRV übergibt, dann ist das das Problem des Arbeitgebers - richtig ?
Wenn er aber die Unterlagen tatsächlich am Freitag an den BRV weitgergeleitet hätte, dann wäre bei einer außerordentlichen Kündigung doch die Frist verstrichen - auch richtig?
Sorry, aber bei dem Thema bin ich zugegebenermaßen auch noch nicht sattelfest - aber Ihr helft mir ja gerade dabei, es zu werden - Danke!
Erstellt am 21.05.2019 um 10:54 Uhr von Cyber99
@stehtipp
Danke für die Beschreibung des Ablaufs bei Euch. Genau so hat es Hand und Fuß!
Erstellt am 21.05.2019 um 11:47 Uhr von Pjöööng
"Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber das Risiko der Übermittlung trägt. Wenn er die Unterlagen dem Falschen übergibt und dieser erst Tage später an den BRV übergibt, dann ist das das Problem des Arbeitgebers - richtig ?"
Richtig!
"Wenn er aber die Unterlagen tatsächlich am Freitag an den BRV weitgergeleitet hätte, dann wäre bei einer außerordentlichen Kündigung doch die Frist verstrichen - auch richtig?"
Njein. Um Bedenken gegn eine außerordentliche Kündigung zu äußern wäre die Frist tatsächlich am Montag um 24:00 Uhr abgelaufen. Sollte der Arbeitgeber hier aber gleichzeitig hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen, oder sollte er, weil die Außerordentliche kippt eine Umdeutung versuchen, dann sollte er auch zu dieser den BR angehört haben. Dafür würde dann allerdings die 7 tägige Frist gelten.
Erstellt am 21.05.2019 um 13:10 Uhr von Cyber99
Danke noch mal an Alle - jetzt bin auch ich wieder etwas schlauer geworden. Ich zähle mich durchaus zu denen, die noch lernwillig sind und ich höre auch gerne auf Eure guten Ratschläge.
Im konkreten Fall hat es sich um zwei Kündigungen in der Probezeit gehandelt, aber das Gremium war sich tatsächlich nicht der Tatsache bewusst, wie sensibel das Thema gerade auch in Bezug auf die Fristen ist.
Erstellt am 22.05.2019 um 13:47 Uhr von ExBoMa
Bei Kündigung in der Probezeit habt Ihr schlechte Karten. Erst nach 6 Monaten greift der besondere Kündigungsschutz.