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Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

C
Cyber99
Mai 2019 bearbeitet

Hallo Forum,

ich hab mal eine Frage, wie bei Euch die Anhörungsverfahren in der Praxis durchgeführt werden weil ich der Meinung bin, dass wir das nicht ganz so gut machen ;-) Bei uns läuft das so ab - konkreter Fall ganz aktuell: (bitte nicht lachen!)

  1. Ein Vertreter des Arbeitgebers, dessen Legitimation uns nicht wirklich bekannt ist (Einstellungs- und Entlassungsbefugnis?) übergibt am vergangenen Freitag zwei Kündigungsschreiben an ein x-beliebiges Mitglied des Betriebsrates.
  2. Dieses Mitglied informiert den BRV am Freitag um 14 Uhr per E-Mail darüber, dass er diese Kündigungsschreiben erhalten hat und erkennt zumindest, dass eine Anhörung erforderlich ist. Die Kündigungsschreiben leitet er aber nicht an den BRV weiter, fordert ihn aber auf eine Sitzung einzubrerufen, bei welcher der o.g. Vertreter des Arbeitgebers eingeladen wird, um seine Stellungnahme zur Kündigung abzugeben.
  3. Der BRV lädt am Montag alle Mitglieder des BR für heute zu einer Anhörung (also nicht zu einer Sitzung) ein.
  4. Der BRV fragt mich heute, ob er denn ein Ersatzmitglied einladen muss, weil ein BRM verhindert ist. (mir fehlen die Worte!)
  5. Ich erkläre dem BRV, dass das alles Grütze ist, was wir da machen. Ich verkneife mir den Zusatz, dass er wohl überhaupt keine Ahnung von ordentlicher BR-Arbeit hat und dass ich von einem Vorsitzenden der auch schon eine W.A.F-Schlung in Arbeitsrecht (vermutlich Fensterplatz mit Aussicht) hatte, mehr erwarten würde.
  6. Nun findet heute die Sitzung/Anhörung statt, da wird nun der Vertreter des Arbeitgebers seinen Senf dazu geben, wird den Raum dann verlassen und dann wird das Gremium beschließen, wie man sich zu den Kündigungen verhält.
  7. Die Stellungnahme wir dann an den Arbeitgeber übergeben.

Ich bin Fassungslos und während ich das schreibe habe ich bestimmt schon wieder einen Puls von 200.

Das Tolle daran ist, wenn bei den Kündigungen nun noch eine außerordentliche dabei ist, dann haben wir das mit der 3-Tages-Frist auch noch versemmelt.

Ich hab ja so meine Idee, wie so etwas richtigerweise abläuft, es würde mich aber trotzdem interessieren, wie Euer Fahrplan bei Kündigungen aussieht.

"Die Welt ist so ungerecht! Bei mir haben die W.A.F- Schulungen was gekostet - bei meinen BR-Kollegen waren sie umsonst!"

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Community-Antworten (14)

R
rtjum

21.05.2019 um 10:40 Uhr

ich entnehme Deiner Frage, dass du nicht gewählt worden bist...Schade Da bei Euch ja sowieso vieles wenn nicht fast alles schief läuft ist das hier halt nur ein weiterer Punkt. Davon abgesehen, dass nicoline und ich schon in anderen Threads uns Sorgen um Dich machen. Also Übergabe der Anhörung an BRV bzw Stelli, bei fristlosen sofortige Sitzungseinberufung, bei "normalen" verlängert der AG meist die Anhörungsfrist bis nach der nächsten turnusmäßigen Sitzung (wir gehen fast immer sehr vernünftig miteinander um und beide Seiten sind nicht nachtragend). auf den Sitzungen dann möglichst immer Anhörung des Kollegen und danach Diskussion und Abstimmung.

C
Cyber99

21.05.2019 um 10:52 Uhr

Zitat rtjum: "davon abgesehen, dass nicoline und ich schon in anderen Threads uns Sorgen um Dich machen."

Nur keine Sorge um mich, wir sollten uns Sorgen um die Menschen machen, die unter diesen Dilettanten leiden. Ich bring ja glücklicherweise eine gesunde Portion Humor mit, sonst könntest Du das nicht aushalten!

rtjum noch mal eine Frage an Dich: Ihr hört in den Sitzungen also nie den Arbeitgeber oder dessen Vertreter sondern immer nur den betroffenen Kollegen an?

B
BRSR

21.05.2019 um 11:01 Uhr

Hallo, bei uns läuft dass so ab, der Vorsitzende oder sein Vertreter nimmt die Kündigung entgegen, sonst keiner!!! Dann wird zur BR-Sitzung Eingeladen, in der Sitzung, besprechen wir und Stimmen darüber ab.

B
BRHamburg

21.05.2019 um 11:27 Uhr

Warum sollte man den jedesmal den Arbeitgeber anhören? Der Arbeitgeber hat doch alle nötigen Informationen/ Gründe schon bei der Kündigung zumachen. Natürlich können sich mal Nachfragen oder Verständugungsfragen ergeben.Aber bei jeder Kündigung?

K
kratzbürste

21.05.2019 um 11:56 Uhr

Der AG wird niemals angehört. Entweder er liefert alle notwendigen Informationen oder er hat Pech gehabt. Und die Karte, dass die Anhörung nicht korrekt war, würde ich auch ziehen.

Naja- wenn natürlich der BR neben der Spur ist........

C
Cyber99

21.05.2019 um 12:02 Uhr

Zitat Kratzbürste: "Und die Karte, dass die Anhörung nicht korrekt war, würde ich auch ziehen.

Was meinst Du damit genau? Welche Möglichkeiten gibt es da. Was ist z.B. wenn nicht alle notwendigen Informationen vorliegen und die Frist abzulaufen droht?

P
Pjöööng

21.05.2019 um 12:19 Uhr

Zu 1: Wozu braucht ein Bote eine Legitimation? Fragt Ihr den Briefträger auch zu seiner Legitimation? Hier hat ein Bote ein Schreiben an einen anderen Boten pbergeben! Handelt es sich tatsächlich um das Kündigungsschreiben, oder um eine Anhörung des BR?

Zu 3: Es ist natürlich sinnvoll das Wort "Betriebsratssitzung" in der Einladung zu benutzen. Wenn dieses fehlt ist es meines Erachtens aber immer noch nicht zwingend eine Nichtsitzung.

"Das Tolle daran ist, wenn bei den Kündigungen nun noch eine außerordentliche dabei ist, dann haben wir das mit der 3-Tages-Frist auch noch versemmelt."

Wieso das denn? Wenn das Schreiben das der Arbeitgeber an den BR übermitteln ließ nur das Kündigungsschreiben war, dann hat noch gar keine Anhörung stattgefunden, die Frist also nioch gar nicht begonnen. Jandelte es sich hingegen um eine Anhörung des BR dann geht dieses Schreiben dem BR erst zu wenn es der (zweite) Bote dem BRV ausgehändigt, oder in den BR-Briefkasten geworfen hat und dieser regelmäßig Kenntnis davon genommen haben kann.

War da nicht noch etwas mit dem Glashaus?

S
stehipp

21.05.2019 um 12:25 Uhr

Ablauf bei uns:

  • Arbeitgeber übergibt an BRV alternativ an Stellvertreter, 2ter Stellvertreter.
  • Einberufung Sitzung sofort
  • Mitteilung an Arbeitgeber, wann Sitzung stattfindet, damit dieser, wenn nötig zur Sitzung hinzustoßen kann
  • Einladung betroffener Mitarbeiter, damit dieser, wenn er will, Stellung beziehen kann
  • Beschlussfassung in Sitzung ohne Anwesenheit AG und/ oder MA
  • Mitteilung bzgl. Beschluss an AG

Wir haben mit unserem AG eine klare Kommunikationskette vereinbart. Erst BRV, dann stellv., dann ........ Sitzungen zu Kündigungen IMMER innerhalb der drei Tage. Telefonische Nachfrage bei BR-Mitgliedern, ob sie teilnehmen um evtl. Ersatzmitglieder einzuladen. Wir versuchen immer die volle Anzahl bei solch wichtigen Themen zu haben.

C
celestro

21.05.2019 um 12:28 Uhr

wenn der AG oder ein Vertreter von ihm etwas zur Kündigung sagen will, warum nicht?

C
Cyber99

21.05.2019 um 12:46 Uhr

Zitat Pjöööng: "Wenn das Schreiben das der Arbeitgeber an den BR übermitteln ließ nur das Kündigungsschreiben war, dann hat noch gar keine Anhörung stattgefunden, die Frist also nioch gar nicht begonnen."

Das ist eben noch fraglich - ich hab das Schreiben schließlich noch nicht gesehen. Ich weiß nur von dessen Existenz. Ich gehe momentan, weil es in der Vergangenheit so war, davon aus, dass der Kollege nicht, wie er schreibt, das Kündigungsschreiben sondern den bei uns üblichen Anhörungsbogen erhalten hat, den dieser dem BRV aber nach meinen Informationen bis vorhin noch nicht übergeben hatte. Damit hätte noch keine Frist zu laufen begonnen. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber das Risiko der Übermittlung trägt. Wenn er die Unterlagen dem Falschen übergibt und dieser erst Tage später an den BRV übergibt, dann ist das das Problem des Arbeitgebers - richtig ?

Wenn er aber die Unterlagen tatsächlich am Freitag an den BRV weitgergeleitet hätte, dann wäre bei einer außerordentlichen Kündigung doch die Frist verstrichen - auch richtig?

Sorry, aber bei dem Thema bin ich zugegebenermaßen auch noch nicht sattelfest - aber Ihr helft mir ja gerade dabei, es zu werden - Danke!

C
Cyber99

21.05.2019 um 12:54 Uhr

@stehtipp Danke für die Beschreibung des Ablaufs bei Euch. Genau so hat es Hand und Fuß!

P
Pjöööng

21.05.2019 um 13:47 Uhr

"Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber das Risiko der Übermittlung trägt. Wenn er die Unterlagen dem Falschen übergibt und dieser erst Tage später an den BRV übergibt, dann ist das das Problem des Arbeitgebers - richtig ?"

Richtig!

"Wenn er aber die Unterlagen tatsächlich am Freitag an den BRV weitgergeleitet hätte, dann wäre bei einer außerordentlichen Kündigung doch die Frist verstrichen - auch richtig?"

Njein. Um Bedenken gegn eine außerordentliche Kündigung zu äußern wäre die Frist tatsächlich am Montag um 24:00 Uhr abgelaufen. Sollte der Arbeitgeber hier aber gleichzeitig hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen, oder sollte er, weil die Außerordentliche kippt eine Umdeutung versuchen, dann sollte er auch zu dieser den BR angehört haben. Dafür würde dann allerdings die 7 tägige Frist gelten.

C
Cyber99

21.05.2019 um 15:10 Uhr

Danke noch mal an Alle - jetzt bin auch ich wieder etwas schlauer geworden. Ich zähle mich durchaus zu denen, die noch lernwillig sind und ich höre auch gerne auf Eure guten Ratschläge.

Im konkreten Fall hat es sich um zwei Kündigungen in der Probezeit gehandelt, aber das Gremium war sich tatsächlich nicht der Tatsache bewusst, wie sensibel das Thema gerade auch in Bezug auf die Fristen ist.

E
ExBoMa

22.05.2019 um 15:47 Uhr

Bei Kündigung in der Probezeit habt Ihr schlechte Karten. Erst nach 6 Monaten greift der besondere Kündigungsschutz.

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