Schichtarbeit
Huhu
Ich hätte mal ein Frage zur Schicht Arbeit. Die wäre bei mir in Arbeitsvertrag steht drin Schichtbereitschaft alles schön und gut aber es steht nicht drin wie die Schichten aufgeteilt sind.Ob Früh-Mittel oder 3 Schichten. Wir arbeiten jetzt 2 Wochen Früh dann eine Mittelschicht. Jetzt wollen sie aber die Schicht ändern auf früh-mittel also im Wechsel. Und meine Frage wäre darf er das einfach so oder fällt das auch unter Mitbestimmungsrecht.
Danke euch im voraus. Lg
Community-Antworten (3)
03.02.2018 um 09:11 Uhr
Natürlich ist die Änderung mitbestimmungspflichtig. Es sei denn, der BR hat zuvor eine BV abgeschlossen, die dem AG diese "Freiheit" ermöglicht.
03.02.2018 um 14:04 Uhr
Zitat : Und meine Frage wäre darf er das einfach so oder fällt das auch unter Mitbestimmungsrecht.
Der BR hat sogar ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte -
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1..................
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
04.02.2018 um 14:23 Uhr
Dankeschön für die Antworten ob es ein Betriebsvereinbarung weiss ich nicht ob die besteht muss ich mal nach fragen.Hatte noch einmal im Arbeitsvertrag nach geschaut da steht sogar nix drinne mit Schichten steht bloss drin mit Arbeitsplatz Versetzung,Arbeitswochenstunden,und was nach Betriebsvereinbarung geändert wird.
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