Erstellt am 03.02.2018 um 08:11 Uhr von hansimglueck
Natürlich ist die Änderung mitbestimmungspflichtig. Es sei denn, der BR hat zuvor eine BV abgeschlossen, die dem AG diese "Freiheit" ermöglicht.
Erstellt am 03.02.2018 um 13:04 Uhr von Challenger
Zitat : Und meine Frage wäre darf er das einfach so oder fällt das auch unter Mitbestimmungsrecht.
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Der BR hat sogar ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte -
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1..................
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Erstellt am 04.02.2018 um 13:23 Uhr von LLmeineLL
Dankeschön für die Antworten ob es ein Betriebsvereinbarung weiss ich nicht ob die besteht muss ich mal nach fragen.Hatte noch einmal im Arbeitsvertrag nach geschaut da steht sogar nix drinne mit Schichten steht bloss drin mit Arbeitsplatz Versetzung,Arbeitswochenstunden,und was nach Betriebsvereinbarung geändert wird.