Nach einer Diebstahlsserie im Unternehmen legt die Polizei eine Geldfalle aus. Nachdem die präparierten Geldscheine verschwunden sind, kommen die Mitarbeiter des betreffenden Bereichs freiwillig zur Untersuchung der Spurensicherung in ein Büro in der Firma (der Täter konnte dabei überführt werden). Es sind nach Anruf durch den Vorgesetzten drei Mitarbeiter während ihrer Freizeit bzw. außerhalb ihrer Schicht zu dieser Untersuchung erschienen. Kann diese Zeit als Arbeitszeit geltend gemacht werden?