Polizeiliche Ermittlungen - Arbeitszeit?
Nach einer Diebstahlsserie im Unternehmen legt die Polizei eine Geldfalle aus. Nachdem die präparierten Geldscheine verschwunden sind, kommen die Mitarbeiter des betreffenden Bereichs freiwillig zur Untersuchung der Spurensicherung in ein Büro in der Firma (der Täter konnte dabei überführt werden). Es sind nach Anruf durch den Vorgesetzten drei Mitarbeiter während ihrer Freizeit bzw. außerhalb ihrer Schicht zu dieser Untersuchung erschienen. Kann diese Zeit als Arbeitszeit geltend gemacht werden?
Community-Antworten (2)
31.01.2018 um 16:20 Uhr
Da der Arbeitgeber dazu aufgefordert hat, würde ich einen Anspruch auf Entlohnung sehen. Auch ist das Erscheinen dort reinj betrieblich bedingt.
01.02.2018 um 15:05 Uhr
Vorallem wenn die anderen Kollegen während ihrer regulären Arbeitszeit dort erschienen sind! Dann sollte es im Rahmen der Gleichbehandlung auch für die, die außerhalb ihrer Schicht kommen, Arbeitszeit sein.
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