Erstellt am 31.01.2018 um 15:20 Uhr von Pjöööng
Da der Arbeitgeber dazu aufgefordert hat, würde ich einen Anspruch auf Entlohnung sehen. Auch ist das Erscheinen dort reinj betrieblich bedingt.
Erstellt am 01.02.2018 um 14:05 Uhr von Vivaldi
Vorallem wenn die anderen Kollegen während ihrer regulären Arbeitszeit dort erschienen sind! Dann sollte es im Rahmen der Gleichbehandlung auch für die, die außerhalb ihrer Schicht kommen, Arbeitszeit sein.