Hallo,

nach §78 SGB XII müssen jetzt auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe Einsicht in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ihrer Mitarbeiter nehmen. In Einrichtungen nach SGB VIII ist dies ja schon länger der Fall.

Hat hier jemand Erfahrungen gemacht? Werden die erweiterten Führungszeugnisse in der Personalakte aufbewahrt oder lediglich die Einsicht dokumentiert?
Bei uns herrscht Dissenz ob eine Kopie des erw. Zeugnisses vorgehalten werden muss.

Grüße