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Schriftlich geführtes Fahrtenbuch als Arbeitzzeitkontrolle

G
Geelbein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf ein AG die schriftlich geführten Fahrtenbücher als Arbeitszeitkontrolle verwenden?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

29.01.2018 um 22:41 Uhr

das kommt wohl sehr darauf an.

1.) Gibt es einen BR ?

2.) hat dieser seine Mitbestimmung in dieser Frage ausgeübt ?

3.) Gibt es vielleicht sogar eine Betriebsvereinbarung zum Thema ?

K
krambambuli

30.01.2018 um 09:05 Uhr

Das Fahrtenbuch ist nur teilweise in der Lage, Auskunft über geleistete Arbeitszeiten zu geben. Es gibt doch auch Vor- und Nacharbeiten. Und die Pausen auf dem Parkplatz stehen auch nicht im Fahrtenbuch.

P
paula

30.01.2018 um 12:27 Uhr

Manuelle Aufzeichnungen kann der AG durchaus nutzen. Grenzen kann ihm hier maximal das BDSG setzen. Mit dem MBR tust du dir schwer. Was anderes wäre es, wenn der AG die Daten elektronisch weiter verarbeitet

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