BR und Überstunden ! Privates KFZ nutzen
Hallo, ich habe zwei Fragen.
Wie sieht es aus mit Tätigkeiten für den Betrieb. Bekommt das freigestellte BR Mitglied die Zeit gut geschrieben als Mehrarbeit ? Wenn z.b. Abends die neuen Auszubildenden begrüßt oder losgesprochen werden. Oder sonstige Sachen sind.
Und wie sieht es aus wenn man mit dem Privaten PKW für die MA unterwegs ist. Muss der AG das bezahlen? Wenn ja wie ? Oder gibt es ein BR-Auto ?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
24.01.2018 um 09:51 Uhr
Nicht alles was ein BR machen kann, ist auch zwingend BR-Arbeit und muss daher von dem AG ausgegelichen werden. Veranstaltungen wie Freisprechung, Begrüßung von neuen Mitarbeitern, Beerdigungen etc. sind grundsätzlich keine orginären Aufgaben des BR. Das man diese aus moralischen Gesichtspunkten trotzdem wahrnimmt ist eine andere. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der AG nicht zu einem ausgleich verpflichtet ist, sofern eine Betriebsvereinbarung nicht etwas anderes regelt. Für andere Mitarbeiter unterwegs sein, hier kommt es darauf an, ob es im Zusammenhang mit einer BR-Tätigkeit ist, wenn dem nicht so ist, gilt das oben geschriebene.
24.01.2018 um 10:08 Uhr
Schönes Thema Moral: Ist es wirklich moralisch, einer Beerdigung dann bewohnen zu wollen, wenn man die Stunden bezahlt bekommt? Auf solche Trauergäste könnte ich auch verzichten. Der Begriff "Ehrenamt" gerät leider allzu oft in Vergessenheit. Zum Thema Auto: Der AGB muss bei Notwendigkeit (siehe oben) die entsprechenden Kosten tragen. In den meisten Fällen kann er daher auch auf Firmenwagen, ggf. Öffis etc verweisen.
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