W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

UVV-Check bei privatem KFZ (Arbeitsmittel)

B
BetrVG-Ultra
Nov 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde,

ich habe mal wieder einen Fall den ich hier in die Runde werfen möchte. Wie ich schonmal erwähnt habe bin ich BR Mitglied bei einem großen "orangenen Lieferdienst" in Köln. Wir sind circa 450-500 Mitarbeiter die mit unterschiedlichen Fahrzeugen fahren.

-privates Fahrrad -Fahrrad vom AG gestellt -privates Auto -privater Roller/Motorrad

In den Arbeitsverträgen steht mit welcher Art von Fahrzeug der Kurier arbeitet. Nun ist der AG auf uns zugekommen um sogenannte "Vehicle Checks" (UVV-Check) durchzuführen. Dazu soll eine BV abgeschlossen werden. Bis hierhin alles gut soweit. Also haben wir als gewissenhafter ASA-Ausschuss angefangen zu arbeiten und uns in dieses Thema eingearbeitet.

Dabei sind einige Fragestellungen aufgekommen wo ich um Rat bitte.

  1. Der AG übernimmt die Kosten der Prüfung, argumentiert aber das Reperaturen die durchgeführt werden um den Check zu bestehen nicht übernommen werden und mit der 30cent Pauschale abgegolten sind. :-P ( Übrigens mit den 30cent pro KM sind schon Kraftstoff, Versicherung, TÜV,HU, AdBlue, Reparaturen usw. abgegolten) Klar sind das unangenehmeKosten die da auf den AG zukommen würden aber sowas sollte man sich vielleicht auch durch den Kopf gehen lassen wenn man so ein Geschäftsmodell entwickelt. Diese Kosten werden stattdessen auf die Fahrer umgelegt die den Mindestlohn erhalten und die Verantwortung wieder schön von sich weggeschoben. Sprich wer nicht auf eigene Kosten repariert wird früher oder später gekündigt.

  2. Der AG sagt man könne die Checks dann in jeder ATU-Filiale machen. Problem dabei ist das manche Autos in ihre Vertragswerkstätten müssen aus Garantiegründen. Einen Satz das "der AG auch die Kosten übernimmt wenn man aus trifftigen Grund in eine andere Werkstatt muss" , will er nicht.

  3. Ein fuchsiger Kollege meinte zu mir: "Schau mal in die DGUV 70 (UVV) , die schließt ausführlich privat eingebrachte Arbeitsmittel aus." DGUV 70 §1 Abs.2 Zeile 11 Diese BG-Vorschrift gilt nicht für: dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge Dazu haben wir unsere FaSi (vom B.A.D.) befragt die uns dies bestätigt hat und meinte selbst bei denen mit 4000 Mitarbeitern alle mit privaten KFZ werden nicht solche Checks durchgeführt. Unser AG hat dagegen argumentiert das er das trotzdem machen müsse und bezog sich dabei auf die Betriebssicherheitsverordnung. "Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel." Wobei ich finde einen unterschied zwischen privat genutzer Arbeitsmittel und privat beschaffter Arbeitsmittel gibt.

Ich könnte noch Seiten weiter zu dem Thema schreiben aber will einfach mal die Diskussion unter den ASA Profis eröffnen.

88303

Community-Antworten (3)

R
RudiRadeberger

16.11.2022 um 14:33 Uhr

https://blog.lapid.de/topic/fahrzeugpr%C3%BCfung/welche-fahrzeuge

Dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind von der UVV ausgenommen.

G
ganther

16.11.2022 um 17:16 Uhr

Rudi liegt völlig richtig

aber mal was zu dem Mythos unter Ziffer 2

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/werkstatt-tipps/richtige-autowerkstatt-finden/

Deswegen könnte sicher ATU einen Check durchführen. Die Garantiereparatur ist was anders, aber die EU hat die Rechte der Verbraucher und der freien Werkstätten gestärkt

M
Muschelschubser

17.11.2022 um 12:24 Uhr

Die Info aus Rudi's Beitrag sollte man dem AG präsentieren.

Zu einer möglichen Kündigung wäre mal interessant, ob der Einsatz privater Fahrzeuge arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Wenn nicht, wäre eine Kündigung sicher schwierig, wenn man ansonsten seine Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellen würde.

Ihre Antwort