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Gehaltslisten Einsichtnahme

FE
Frau Elster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Folgende Fragen zum Thema Gehaltslisten umtreiben mich:

1.) muss ich eine zusätzliche Verschwiegenheitsvereinbarung ubterzeichnen?

2.) dürfen die br Mitglieder anschließend alle meine Notizen sehen?

3.) wir haben keine Tarife oder sonstiges, was genau prüfe ich da?

4.) welche Informationen kann ich einfordern? Name, angestellt als, angestellt seit, Qualifikation, Stundenumfang, Bruttogehalt....???

Danke für eure Antworten

46301

Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

22.01.2018 um 08:52 Uhr

  1. Nein, das musst du nicht. Du bist von Amtswegen verpflichtet

2)Ja natürlich.

  1. wie die Einkommenssituation im Betrieb in Hinblick auf Entgeltgerechtigkeit ist.

  2. Das Gehalt muss aufgeschlüsselt dargestellt sein: Grundgehalt, Zulagen, Prämien, u.s.w.

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