Erstellt am 19.01.2018 um 19:29 Uhr von Columbus1
Die Nichtbeachtung des Gesetzes führt nicht zum Wegfall des Schutzes. Auch nach 12 Stunden Arbeit oder noch länger greift die GUV bei einem Unfall grundsätzlich zu Gunsten des Arbeitnehmers ein, sofern dieser bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit geschieht oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte (§ 8 SGB VII).
Erstellt am 20.01.2018 um 08:05 Uhr von Krambambuli
GUV? Das ist doch der gewerkschaftliche Unterstützungsverein.
Erstellt am 20.01.2018 um 08:54 Uhr von Columbus1
Dein Ernst Krambambuli?
Gesetzliche Unfallversicherung .... ;-)
Erstellt am 20.01.2018 um 14:36 Uhr von Challenger
Zitat Columbus1 : Dein Ernst Krambambuli?
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Die gibt es tatsächlich
Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften
https://www.guv-fakulta.de/
Einstieg in die Seiten der GUV/FAKULTA Arbeitnehmerhaftung und Seminare zur Arbeitnehmerhaftung. Überblicke über die Haftung des Arbeitnehmers und die Haftung des Arbeitgebers. Informationen zum Haftungsrecht und zur Diensthaftung. Seminaranmeldungen sind möglich zu Spezialseminaren zum Arbeitsrecht.
Die GUV/FAKULTA - Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften ist eine Selbsthilfeeinrichtung derjenigen Gewerkschaften, die sich im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen haben. Sie schützt die Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft gegen die Haftungsrisiken bei beruflicher Tätigkeit.
Erstellt am 20.01.2018 um 14:48 Uhr von Columbus1
Ok wieder was gelernt. Aber in diesem Zusammenhang wohl eher nicht...;-)