Geringfügig Beschäftigte
450€-Kräfte gelten ja als Teilzeitkräfte laut TzBfG §2 (2). Unser Tarifvertrag besagt, dass MA an Sonntagen 25% Zuschläge und an Feiertagen 35% Zuschläge bekommen. Unsere 450€-Kräfte bekommen pauschal an diesen Tagen 2€/Stunde mehr. Ihr normaler Stundenlohn ist 12€/Stunde. Bei 2€ wären es am Wochenende 12% statt 25% bzw 35%. Laut TzBfG §4 (1)... Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
Sind jetzt unsere 450€ benachteiligt oder nicht? Ich würde mich über erfahrene Meinungen dazu freuen!
Community-Antworten (2)
19.01.2018 um 19:00 Uhr
Nein - sie haben die gleichen Entgeltgrundsätze als Maßstab.
Um nicht über die 450-EuroGrenze zu kommen, müssen sie entweder an anderen Tagen weniger Stunden arbeiten oder eben nicht am Wochenende.
19.01.2018 um 19:10 Uhr
Danke hansimglueck für deine Antwort. Mir geht es gar nicht um die 450€ Grenze, sondern darum, ob man den Zuschlag erhöhen sollte um auf die 25 bzw 35% zu kommen. Aus sachlichen Gründen kann der AG laut TzBfG benachteiligen, doch welche wären das?
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