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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freizeitausgleich bei Schulung an einem Samstag

G
Gerald
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Hause eine Schulung die am Freitag und Samstag (freier Tag) stattfindet. Die Schlungszeit beginnt um 09.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Wie sieht es hier mit Freizeitausgleich aus? Muß der Arbeitgeber uns für den Samstag einen Freizeitausgleich gewähren?

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Community-Antworten (3)

C
caretakerFM

11.01.2011 um 18:04 Uhr

Samstage sind Werktage, solange sie nicht auf einen gesetzlichen Feiertag darstellen § 3 ArbZG. Wird deine wöchentliche Arbeitszeit überschritten (kommt auf die Bransche und deinen AV an), muss dein AG dir diese Zeit in Form von Freizeitausgleich und nicht Überstundenausgleich gewähren. Dies muss innerhalb von 6 Kalendermonaten oder aber 24 Wochen erfolgen.

P
pfeilenbogen

11.01.2011 um 19:10 Uhr

JA!

Es ist zur werten wie Mehrarbeit sofern es AN betrifft! Bei einer BR-Schulung wäre es § 37

L
Lotte

11.01.2011 um 19:44 Uhr

Gerald, ist es denn eine Pflichtveranstaltung?

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