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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzungen immer Außerhalb der Arbeitszeit

A
Ali_32
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir Arbeiten als BR in einem Mehrschichtsystem und auch aus unterschiedlichen Abteilungen. Der Vorsitzende legt einfach alle Sitzungen nicht in die Arbeitszeit sondern immer so wie es 2 BR´s passt, der rest soll sich anpassen.

In wie weit besteht den hier die Teilnahmepflicht, gerade wenn man dem Vorsitzen mitgeteilt hat das man an diesen Terminen wegen Familären Gründen nicht kann. Die Aufforderungen die Termine wenigsten um 2-3 Stunden zu verschieben macht der Vorsitzende auch nicht.

Was nun tun, was ist eure Meinung?

Grüße Ali

57402

Community-Antworten (2)

C
Challenger

09.01.2018 um 21:21 Uhr

Zitat : Der Vorsitzende legt einfach alle Sitzungen nicht in die Arbeitszeit sondern immer so wie es 2 BR´s passt, der rest soll sich anpassen.

Zu welchem Zeitpunkt/Uhrzeit setzt er denn die Termine zu den Sitzungen ?

§ 30 BetrVG - Betriebsratssitzungen - Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen.

C
celestro

10.01.2018 um 11:45 Uhr

1.) Wie groß ist der BR denn ?

2.) Je nach Größe und ggf. Mehrheiten, kann man z.B. in die Geschäftsordnung aufnehmen, daß die Sitzungstermine per Beschluss festgelegt werden.

3.) Wenn alles nichts hilft, kann man den BRV auch "auswechseln".

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