Hallo Kollegen,



vorneweg unsere Situation: Wir sind ein Betrieb mit 75 MA in einem Unternehmen mit 2 Betrieben und insgesamt 150 MA. Wir sind nicht tarifgebunden, aber es gibt in beiden Betrieben BRs sowie einen GBR (IT Branche, Service). Unsere Tätigkeiten sind allgemeiner Service-Natur, sie erfordern nicht zwingend eine bestimmte (qualifizierte) Berufsausbildung. Demzufolge findet man bei uns vom Diplom-Informatiker bis hin zum Bäcker alles an Berufausbildungen., Sie alle üben aber gleiche bzw. vergleichbare Tätigkeiten an denselben Arbeitsplätzen (Teamarbeitsplätze, Wechselschichtbetrieb) aus.

Seit dem 1.1.2018 ist ja das Entgelttransparentgesetz in Kraft. Viele seiner Regelungen gelten zwar erst für Betriebe ab 200 Mitarbeiter, aber der generelle Anspruch, gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichweriger Tätigkeit sicherzustellen, der besteht ja wohl unabhängig von der Betriebsgröße.

Welche Einfluss- bzw. Aktionsmöglichkeiten des BR sehr Ihr denn in dieser Richtung? Bedeutet "gleiches Entgelt" tatsächlich ein identisches Gehalt? Hätte dann der AG überhaupt noch Spielraum bei der Gehaltsfestlegung, wenn er z.B. einen höher qualifizierten Mitarbeiter höher entlohnen möchte als einen "angelernten" MA?

Wir unternehmen gerade erste Schritte, um mit unserem AG zu einer Vereinbarung über Entlohnungsgrundsätze (und Gehaltsgruppen) zu kommen, aber das ist ein weiter Weg und wir wollen da auch keine Fehler begehen, die uns weitere Schritte verbauen könnten.

Würde mich freuen wenn es hierzu Ideen und Tips von Euch gäbe ... Danke!