W.A.F. LogoSeminare

Gestellungsvertrag und Mitbestimmung - Hat jemand Erfahrung mit Durchsetzung per arbeitsgerichtlicher Verfügung?

H
hexelein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle weisen Köpfe hier! Habe eine Frage zur Durchsetzung des MB-Rechts nach §99. Eine Oberärztin ist seit gestern bei uns beschäftigt. Eine Anhörung haben wir seit letzter Woche Vorliegen, über ihre Anstellung zum 1.10.08. Auf dieser steht zur Info dass sie bis dahin per Gestellungsvertrag von ihrem bisherigen AG(der unser Gesellschafter aber nicht Teil des Betriebs ist) bei uns arbeiten soll. Ihre Integration organisatorisch und weisungsbefugnisse sind klar. Da der GF sich in Sachen MB schon viel erlaubt hat, will ich dem BR vorschlagen hier eine arbeitsgerichtliche Verfügung zu erwirken, da ich glaube, sonst lernt ers nie. Hat jemand Erfahrung mit Durchsetzung in dieser Form? Habe Gestellungsvertrag gegoogelt und ein BAG Urteil gefunden, das Mitbestimmung bei Gestellungsvertrag klar bejaht. Danke für Tipps aus der praxis Hexelein

4.89205

Community-Antworten (5)

U
uhu

03.07.2008 um 11:15 Uhr

@Hexelein die Beschäftigung eines AN auf Grund eines Gestellungsvertrages ist definitiv mitbestimmungspflichtig gem. § 99 BetrVG (siehe auch Fitting § 99 RN 57)

U
uhu

03.07.2008 um 13:23 Uhr

@Hexelein Nachtrag : Beschluss fassen Rechtsanwalt zu beauftragen; RA soll per einstweiliger Verfügung beim ArbGer beantragen, Beschäftigung der OÄ durch den AG zu unterlassen; Beschlussverfahren einleiten wg. Verstoß AG gegen Mitbestimmungsrechte des BR gem. BetrVG; im Antrag zum Beschlussverfahren sollten dann auch alle bisherigen Verstöße eures AG aufgeführt werden mit Verlangen, dass Gericht ihm gesetztreues Verhalten auferlegt;

K
Kölner

03.07.2008 um 14:27 Uhr

@uhu Dann kann man nur hoffen, dass der AG jetzt nicht behauptet, es handle sich um einen Werkvertrag. ;-)

U
uhu

03.07.2008 um 17:48 Uhr

@Kölner selbst wenn...; solange der AG das im Verfahren vor dem ArbGer behauptet oder gar belegt, wäre doch trotzdem der Zweck für den BR erfüllt - allein schon durch die schriftliche Antragsbegründung des RA wird die wiederholte Nichtbeachtung der MBR durch den AG öffentlich behandelt; sollte aber nicht so kommen; BR Hexelein hat es ja schon schriftlich vom AG, dass die Beschäftigung per Gestellungsvertrag erfolgt;

H
hexelein

03.07.2008 um 17:59 Uhr

Danke für eure Antworten. Der GF hat sich wohl auch informiert und so schnell wie sonst nie noch kurz vor unserer BR-Sitzung die Anhörung reingereicht. An Kölner : bei der Anhörung für Arbeitsverh. ab OKTober 08 stand das vom Gestellungsvertrag mit drauf, so dass er sich wohl schwer getan hätte, mit dem Werkvertrag vor Gericht. Jetzt brauchen wirs nicht und das ist auch gut so. Gruß an alle Hexelein

Ihre Antwort