Durchsetzung der Eingruppierung in den Tarifvertrag durch den BR
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, welche Rechte hat ein BR zur Durchsetzung, wenn er einen Kollegen oder eine Kollegin individuell falsch in den Tarifvertrag eingruppiert sieht?
Schönes Wochenende!!
Community-Antworten (2)
24.08.2007 um 16:12 Uhr
betriebsratten, er kann im Rahmen des §80 BetrVG agieren. Aber klagen müsste letztendlich der Kollege.
25.08.2007 um 00:11 Uhr
Hallo,
Grundsätzlich kann der BR einer Einstellung des Kollegen zustimmen, der geplanten Eingruppierung nach §99 Abs.2 aber widersprechen. Sollte der AG den Kollegen weiterhin nicht korrekt Eingruppieren, muss er sich die Zustimmung des BR durch die Einigungsstelle ersetzen lassen. Versäumt er dies, könnt ihr ein Beschlussverfahren einleiten lassen. Dazu solltet ihr euch aber rechtlichen Beistand holen. Gruß didius
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