Erstellt am 24.08.2007 um 14:12 Uhr von Lotte
betriebsratten,
er kann im Rahmen des §80 BetrVG agieren.
Aber klagen müsste letztendlich der Kollege.
Erstellt am 24.08.2007 um 22:11 Uhr von didius
Hallo,
Grundsätzlich kann der BR einer Einstellung des Kollegen zustimmen, der geplanten Eingruppierung nach §99 Abs.2 aber widersprechen.
Sollte der AG den Kollegen weiterhin nicht korrekt Eingruppieren, muss er sich die Zustimmung des BR durch die Einigungsstelle ersetzen lassen. Versäumt er dies, könnt ihr ein Beschlussverfahren einleiten lassen. Dazu solltet ihr euch aber rechtlichen Beistand holen.
Gruß
didius