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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsabrechung im Briefumschlag

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe noch eine Frage: Unsere Gehaltsabrechnungen werden in normalen Briefumschlägen (C6) mit Sichtfenster (Name zu lesen) an die Führungskräfte weitergegeben. Diese sollen Sie dann verteilen.

Es kann nun vorkommen, dass sich normale Mitarbeiter diesen Gehaltsstreifen, ohne die Führungskraft zu fragen, weggenommen haben.

Nun habe ich folgende Fragen: 1.) Kann es sein, dass sich der Mitarbeiter dies persönlich wegnimmt? 2.) Sind normale Briefumschläge überhaupt erlaubt? (Gibt es einen Gesetzestext?)Es wurde mir der Verdacht zugespielt, dass hier Führungskräfte heimlich geschaut haben sollen.

Hier hatte mir nun eine Kollegin einen Tipp gegeben, diese Umschläge zu bestellen:

https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Ob4CPsw6iL4J:https://www.papier-und-mehr.de/ki.php/Briefumschlaege/undurchsichtige-briefumschlaege.html+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de

Was meint Ihr?

Gruss Hansen

1.92903

Community-Antworten (3)

E
Ernsthaft

30.12.2017 um 14:29 Uhr

Eine Lohnabrechnung beinhaltet personenbezogene Daten und unterliegt somit dem Datenschutzgesetz. Sie muss in einer Form erstellt werden, die Dritten eine auch versehentliche Einsichtnahme unmöglich macht. Hierzu reicht ein verschlossenes Kuvert auch vollkommen aus. Da in einem Adressfenster in der Regel ja nur der Empfänger sichtbar ist, steht auch dem nichts entgegen.

Wer es mag, darf aber gerne mehr für einen zusätzlichen Schutz ausgeben. Vom Gesetz gefordert ist es aber nicht.

C
Columbus1

30.12.2017 um 16:25 Uhr

Eine weitere Option wäre wenn der AG die Abrechnungen nicht verteilen lässt sondern per Post verschickt.

G
ganther

30.12.2017 um 23:09 Uhr

Post hat aber auch so seine Probleme: neugierige Ehefrauen, WG-Bewohner...

Bei uns kann daher jeder MA seine Abrechnung selber ausdrucken...

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