Wahlversammlung
Hallo zusammen,
wir haben eine Frage zum Wahltag und der Briefwahl. Muss die Stimmenabgabe mit einem Briefumschlag in die Urne geworfen werden oder nur der Stimmzettel?
Wenn ja, müssen dann alle Stimmenzettel mit einem Briefumschlag in die Urne?
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Community-Antworten (2)
03.03.2026 um 07:39 Uhr
kommt drauf an.
man packt den Stimmzettel aus und wirft ihn in die Urne!
Außer es sind mehrere Stimmzettel im Umschlag, dann wirft man dein ganze Briefumschlag rein und wenn man auszählt und alle Stimmzettel haben die gleichen Kreuze, nimmt man diese sonst ist es ungültig
03.03.2026 um 07:42 Uhr
Vielleicht hilft euch das... „Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung nach § 13 öffnet der Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe (§ 3 Absatz 2 Nummer 11) eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne. Befinden sich in einem Wahlumschlag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel, werden sie in dem Wahlumschlag in die Wahlurne gelegt.“
Auch wenn das Gesetz hier vielleicht erst, wenn überhaupt, auf den zweiten oder dritten Blick eindeutig ist (auch ich musste hier sehr oft lesen, bevor ich den vermutlichen Willen des Gesetzgebers so interpretieren konnte), sollte der Wahlvorstand bei der Auszählung erst die Prüfung der Erklärungen zur Briefwahl gemeinsam mit dem Vermerken in der Wählerliste abschließen, dabei die verschlossenen Wahlumschläge zur Seite oder in einen Karton legen und dann erst – wenn der vorherige Schritt abgeschlossen ist – mit dem Öffnen der Wahlumschläge beginnen. So ist dann auch die „geheime Wahl“ wieder gesichert. Gefunden bei ifb
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