Briefwahl Brief Umschlag
Muss beim Briefwahl an der Briefumschlag auch Stimmzettel draufgeschrieben sein (nicht beim Stimmzettel Briefumschlag da muss sowieso drauf sein
Community-Antworten (7)
19.03.2014 um 12:14 Uhr
welchen Umschlag meinst Du, wenn es nicht der Umschlag ist, in den der Stimmzettel gesteckt wird?
19.03.2014 um 13:25 Uhr
Leonidas meint sicher den Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen
19.03.2014 um 13:37 Uhr
Zitat (rolfo): "Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen"
Der Gesetzgeber sieht das erheblich enger! "einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt"
19.03.2014 um 13:40 Uhr
wo steht das?
19.03.2014 um 16:05 Uhr
@Nubbel: Den dritte Abschnitt des ersten Teils der Wahlordnung hat der Gesetzgeber mit den Worten "Schriftliche Stimmabgabe" überschrieben. Das Zitat entspringt einem der drei Paragrafen dieses Abschnitts. Rest als Hausaufgabe.
19.03.2014 um 17:48 Uhr
Nu macht das aber mal nicht so schwer für den armen Nubbel. Die Paragrafnr. ist ja immerhin zweistellig……… Und dann noch der dritte Abschnitt im ersten Teil.......da wird er ja ganz wirsch im Kopf.
19.03.2014 um 17:49 Uhr
??????????????????
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