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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahl Brief Umschlag

L
Leonidas
Nov 2016 bearbeitet

Muss beim Briefwahl an der Briefumschlag auch Stimmzettel draufgeschrieben sein (nicht beim Stimmzettel Briefumschlag da muss sowieso drauf sein

1.25207

Community-Antworten (7)

G
gironimo

19.03.2014 um 12:14 Uhr

welchen Umschlag meinst Du, wenn es nicht der Umschlag ist, in den der Stimmzettel gesteckt wird?

R
rolfo

19.03.2014 um 13:25 Uhr

Leonidas meint sicher den Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen

P
Pjöööng

19.03.2014 um 13:37 Uhr

Zitat (rolfo): "Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen"

Der Gesetzgeber sieht das erheblich enger! "einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt"

N
Nubbel

19.03.2014 um 13:40 Uhr

wo steht das?

P
Petrus

19.03.2014 um 16:05 Uhr

@Nubbel: Den dritte Abschnitt des ersten Teils der Wahlordnung hat der Gesetzgeber mit den Worten "Schriftliche Stimmabgabe" überschrieben. Das Zitat entspringt einem der drei Paragrafen dieses Abschnitts. Rest als Hausaufgabe.

H
Hirnrissig

19.03.2014 um 17:48 Uhr

Nu macht das aber mal nicht so schwer für den armen Nubbel. Die Paragrafnr. ist ja immerhin zweistellig……… Und dann noch der dritte Abschnitt im ersten Teil.......da wird er ja ganz wirsch im Kopf.

N
NubbeI

19.03.2014 um 17:49 Uhr

??????????????????

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