Urlaub Herbstferien
Kann mir der Urlaub in den Ferien verwehrt werden wenn man nebenbei eine Weiterbildung macht und auch nur in den Ferien keine Schule hat und weg möchte?
Community-Antworten (1)
20.12.2017 um 09:08 Uhr
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." - steht im Gesetz.
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