Erstellt am 14.09.2012 um 15:32 Uhr von gironimo
Wenn Du im BR bist, solltest Du Dich mit dem § 87 BetrVG auseinandersetzen. Der BR hat bei der Urlaubsplanung eine erzwingbare Mitbestimmung, die er auch nutzen sollte, wenn in allen Abteilungen nach Gutsherrenart der Abteilungsleiter seine eigenen Regeln macht.
Dazu gehört: Wie und wann wird der Plan erstellt, gibt es Bechränkungen, wie wird der Urlaub beantragt und genehmigt (...) bis hin zum Streitfall im Einzelnen.
Zu diesem Thema gibts auch Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Erstellt am 14.09.2012 um 15:49 Uhr von Xantippe
Ich bin noch nicht im Betriebsrat, aber am 16.10 stehen bei uns Neuwahlen an. Da werde ich sicherlich gewählt. Da aber bis Ende Oktober bei uns die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr stehen soll, schaffen wir es mit Sicherheit nicht alle notwendigen Schulunge bis dahin zu absolvieren. Unseren jetzigen Betriebsrat können wir nicht fragen, die haben sowas von Keine Ahnung in allen Bereichen. Das ist mit ein Grund für die Neuwahlen da der BRV hingeschmissen hat und somit zu wenige BRM sind, da keine Nachrücker mehr vorhanden.
Erstellt am 14.09.2012 um 16:17 Uhr von gironimo
Wenn der alte BR seine Aufgaben nicht wahr nimmt, ist das natürlich schlecht. Sofern bei Euch ein Tarif gilt, solltest Du Dir den mal besorgen - da steht meist auch etwas über Urlaub und Weihnachten und Silvester.
Ansonsten gilt natürlich bei Euch auch das Bundesurlaubsgesetz, das jeder Abteilungsleiter beachten sollte (findest Du hier, wenn Du Urteile und Gesetze anklickst).
Wenn der neue BR gewählt ist, kann er zumindest gleich am Anfang den AG auffordern, sich an Gesetze und Tarife zu halten und die Mitbestimmung des BR beim Thema Urlaub zu beachten.
Erstellt am 14.09.2012 um 16:21 Uhr von ohnewissen
Mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besonders §7 (und später -nach der Wahl- dem BetrVG) kann man einiges machen. (...) "Dem Urlaubswunsch müssen dringende Gründe des AG entgegenstehen." (sinngemäß)
Die Frage ist jetzt, wollt Ihr/willst Du es vor der Wahl noch drauf ankommen lassen und den AG "ärgern"? Oder könnt Ihr noch ein Jahr warten?
Die erste Aufgabe des künftigen BR kennst Du nun schon. Eine BV "Urlaub".
Damit ist ein Teil von Pkt. 2 beantwortet. Den anderen Teil hat gironimo bereits beantwortet. Die Urlaubsplanung hat dem BR vorgelegt zu werden. Ruhig den Kollegen sagen, das sie ihre UrlaubsWÜNSCHE anmelden. Bei Nichtberücksichtigung den BR (das dürfte der neue sein) ins Boot nehmen. Der fällt natürlich aus allen Wolken, da er bestimmt noch keine Urlaubsplanung vorgelegt bekam, somit hat er hier dringenden Gesprächsbedarf mit den Abteilungsleitern und eine gute Ausgangsposition und Gründe für eine BV.
Zu 1) Wie sind bei Euch die Öffnungszeiten an Feiertagen? Insbesondere Weihnachten und Neujahr?
Erstellt am 14.09.2012 um 16:30 Uhr von Xantippe
Unser Haus ist an allen Tagen von 09.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Nur Heiligabend und Silvester wird um 16.00 Uhr geschlossen. Aber die Sauna öffnet Silvester wieder um 19.00 Uhr zur Party. Ansonsten 365 Tage im Jahr geöffnet
Erstellt am 14.09.2012 um 16:43 Uhr von ohnewissen
Da bleibt der Blick in den Tarifvertrag, ob etwas in dieser Tiefe geregelt ist. Ansonsten viel Spaß beim verhandeln ;).
Nicht irretieren lassen: auch wenn Ihr nicht TV gebunden seid, so dürft Ihr lt. Betr.Vg. (§77 III S.1) trotzdem nichts verhandeln, was dort geregelt ist.
PS. Viel Glück bei der Wahl
Erstellt am 14.09.2012 um 16:49 Uhr von BRMtgl
Feiertagen wie auch Sonntags!
man muss nur für Tage Urlaub nehmen an denen man auch arbeiten müsste. Denn urlaub = Suspendirung von der Arbeitspflicht.
Wenn also Renigungskräfte ggf auch an Feiertagen/Sonntagen arbeiten müssen sie sofern sie an diesen Tagen Urlaub haben möchten auch Urlaub nehmen. Doch wenn man an Feiertagen arbeiten muss, hat man lt. ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Der kann aber auch auf einen Arbeitsfreien Tag fallen. ;-(
Also für arbeitsfreie Tage muss man KEINEN Urlaub nehmen.
Der AG kann Tage wie 24.12 und der 31.12. für einzelne AN nucht unterschiedlich werten/zählen. Also alle 1,0 oder alle 0,5