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Urlaubsplanung

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Xantippe
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen steht die Urlaubsplanung für 2013 an Dazu habe ich mal 2 Fragen.

  1. Ist es in anderen Unternehmen auch üblich das jede Abteilung andere Regelungen zum Urlaub hat. Z.B. kann die Verwaltung jederzeit Urlaub nehmen und der 24.12 und der 31.12. zählen jeweils als 0,5 Tage. Die Reinigung muss selbst an Feiertagen Urlaub nehmen da es angeblich einen Rythmus gibt mit 4 Tage arbeiten 2 Tage frei. Was aber selten so eingehalten wird. Die Gastronomie bekommt vorgeschrieben das immer nur 1 Kollege in Urlaub gehen kann und das auch nur zu bestimmten Zeiten. Z.B in den Herbstferien und im Dezember sowie in den Winterfereien gar keiner.
  2. Ist es gesetzlich möglich das jeder Abteilungsleiter selbst entscheidet und sollte man für einheitliche Regelungen eine BV abschließen oder ist das eigentlich gar nicht erlaubt.

Wir sind ein Freizeitunternehmen mit Schwimmhalle, Sauna, Bowling und noch einiges andere und nicht Tarifgebunden.

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Community-Antworten (7)

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gironimo

14.09.2012 um 17:32 Uhr

Wenn Du im BR bist, solltest Du Dich mit dem § 87 BetrVG auseinandersetzen. Der BR hat bei der Urlaubsplanung eine erzwingbare Mitbestimmung, die er auch nutzen sollte, wenn in allen Abteilungen nach Gutsherrenart der Abteilungsleiter seine eigenen Regeln macht.

Dazu gehört: Wie und wann wird der Plan erstellt, gibt es Bechränkungen, wie wird der Urlaub beantragt und genehmigt (...) bis hin zum Streitfall im Einzelnen.

Zu diesem Thema gibts auch Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG

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Xantippe

14.09.2012 um 17:49 Uhr

Ich bin noch nicht im Betriebsrat, aber am 16.10 stehen bei uns Neuwahlen an. Da werde ich sicherlich gewählt. Da aber bis Ende Oktober bei uns die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr stehen soll, schaffen wir es mit Sicherheit nicht alle notwendigen Schulunge bis dahin zu absolvieren. Unseren jetzigen Betriebsrat können wir nicht fragen, die haben sowas von Keine Ahnung in allen Bereichen. Das ist mit ein Grund für die Neuwahlen da der BRV hingeschmissen hat und somit zu wenige BRM sind, da keine Nachrücker mehr vorhanden.

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gironimo

14.09.2012 um 18:17 Uhr

Wenn der alte BR seine Aufgaben nicht wahr nimmt, ist das natürlich schlecht. Sofern bei Euch ein Tarif gilt, solltest Du Dir den mal besorgen - da steht meist auch etwas über Urlaub und Weihnachten und Silvester.

Ansonsten gilt natürlich bei Euch auch das Bundesurlaubsgesetz, das jeder Abteilungsleiter beachten sollte (findest Du hier, wenn Du Urteile und Gesetze anklickst).

Wenn der neue BR gewählt ist, kann er zumindest gleich am Anfang den AG auffordern, sich an Gesetze und Tarife zu halten und die Mitbestimmung des BR beim Thema Urlaub zu beachten.

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ohnewissen

14.09.2012 um 18:21 Uhr

Mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besonders §7 (und später -nach der Wahl- dem BetrVG) kann man einiges machen. (...) "Dem Urlaubswunsch müssen dringende Gründe des AG entgegenstehen." (sinngemäß) Die Frage ist jetzt, wollt Ihr/willst Du es vor der Wahl noch drauf ankommen lassen und den AG "ärgern"? Oder könnt Ihr noch ein Jahr warten? Die erste Aufgabe des künftigen BR kennst Du nun schon. Eine BV "Urlaub". Damit ist ein Teil von Pkt. 2 beantwortet. Den anderen Teil hat gironimo bereits beantwortet. Die Urlaubsplanung hat dem BR vorgelegt zu werden. Ruhig den Kollegen sagen, das sie ihre UrlaubsWÜNSCHE anmelden. Bei Nichtberücksichtigung den BR (das dürfte der neue sein) ins Boot nehmen. Der fällt natürlich aus allen Wolken, da er bestimmt noch keine Urlaubsplanung vorgelegt bekam, somit hat er hier dringenden Gesprächsbedarf mit den Abteilungsleitern und eine gute Ausgangsposition und Gründe für eine BV. Zu 1) Wie sind bei Euch die Öffnungszeiten an Feiertagen? Insbesondere Weihnachten und Neujahr?

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Xantippe

14.09.2012 um 18:30 Uhr

Unser Haus ist an allen Tagen von 09.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Nur Heiligabend und Silvester wird um 16.00 Uhr geschlossen. Aber die Sauna öffnet Silvester wieder um 19.00 Uhr zur Party. Ansonsten 365 Tage im Jahr geöffnet

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ohnewissen

14.09.2012 um 18:43 Uhr

Da bleibt der Blick in den Tarifvertrag, ob etwas in dieser Tiefe geregelt ist. Ansonsten viel Spaß beim verhandeln ;). Nicht irretieren lassen: auch wenn Ihr nicht TV gebunden seid, so dürft Ihr lt. Betr.Vg. (§77 III S.1) trotzdem nichts verhandeln, was dort geregelt ist.

PS. Viel Glück bei der Wahl

B
BRMtgl

14.09.2012 um 18:49 Uhr

Feiertagen wie auch Sonntags!

man muss nur für Tage Urlaub nehmen an denen man auch arbeiten müsste. Denn urlaub = Suspendirung von der Arbeitspflicht. Wenn also Renigungskräfte ggf auch an Feiertagen/Sonntagen arbeiten müssen sie sofern sie an diesen Tagen Urlaub haben möchten auch Urlaub nehmen. Doch wenn man an Feiertagen arbeiten muss, hat man lt. ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Der kann aber auch auf einen Arbeitsfreien Tag fallen. ;-(

Also für arbeitsfreie Tage muss man KEINEN Urlaub nehmen.

Der AG kann Tage wie 24.12 und der 31.12. für einzelne AN nucht unterschiedlich werten/zählen. Also alle 1,0 oder alle 0,5

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