Hallo,
wir sind ein Callcenter mit ca 800 Mitarbeiter am Standort. Im Callcenter üblich ist die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz.Nun sagt die Arbeitsplatzverordnung für die Bildschirmarbeitsplätze, dass jedem Mitarbeiter bis zu 5 min Bildschirmunterbrechungspausen zur Erholung eingeräumt werden müssen, je an Belastung. Die Belastung sind von 6-10 Std täglich. Die BSU kann nach 115 min und max 10 zusammenhängend genommen werden und nur bis 1 Std vor Feierabend. Nun ist der AG, seid dem es die BSU gibt dass unsere Arbeitsplätze keine 100 % BSAP sind, weil wir bis vor 6 Monaten keine Schallschutzwände hatten, also an den Bildschirmen auch vorbei schauen konnten und daher die BSU auch nicht bezahlen müsse. Nun haben wir Schallschutzwände, also vorbei schauen is nich mehr. Nun meine Frage: Ab wann müsste der AG die BSU bezahlen und welche Rechtssprechung gibt es dazu. Vielen Dank im Vorraus

Erstmal danke für die Antworten aber leider an die Frage vorbei. Unser Arbeitgeber sag ja zur BSU aber nicht bezahlt, weil er meint dass der Arbeitsplatz kein 100% er Bildschirmarbeitsplatz ist, wie schon oben beschrieben. Ich meine nur so ein bischen Schwanger gibts es ja auch nich und wenn er ja nun schon ja zur BSU sagt , bin ich der Meinung es auch auch ein 100 % er BSA sei. Nun noch mal die Frage. Wenn ich präventiv eine BSU nehmen muss um eine Überbelastung meiner Augen und deren Nebenerscheinungen zu verhindern, muss die BSU von AG nicht dann auch bezahlt werden? Welche Antwort auch immer, aus welchem Grund dann? Danke