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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Wiedereingliederung Mitsprache BR.

W
waldi
Nov 2016 bearbeitet

Eine dringende Frage : Hat der BR. Mitspracherecht bei der Wiedereingliederung von Langzeitkranken ? Der Fall : Eine Kollegin macht seit Anfang der Woche Wiedereingliederung 4 Std. täglich. Auf Frühschicht, soll nun nächste Woche Mittagschicht leisten, hat aber im Vorfeld Arzttermine vereinbaren müssen , die Sie dann nicht wahrnehemen könnte. Kann der BR. erzwingen ( mitbestimmen ) ? . Der AG bezahl die 4 stündige Eingliederung ja nicht sondern die Krankenkasse ! Bitte um Hilfe von einem der sich auskennt. MFG Waldi

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