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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub für Güteverhandlung bezahlt oder nicht?

M
Monky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

1.wir haben hier mal folgende Fragen, unser Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter gekündigt. Hierfür wurde bezahlter Sonderurlaub gegeben. Jetzt sagt der Personalleiter das er überhaupt keinen Anspruch darauf gehabt hätte und es soll vom Lohn abgezogen werden.

Weiss jemand ob das so richtig ist? der Arbeitgeber ist doch schuld an dem Termin, nicht der gekündigte Arbeitnehmer. Zum Arbeitslos melden musste er den AN ja auch bezahl freistellen.

  1. Prozessbeschäftigungsverhältnis, hat der Kollege auch unterschrieben. Steht aber nicht viel drin nur das die Bedingungen bestehen bleiben. AG sagt jetzt das der Kollege keinen Urlaub erhalten darf sondern nur unbezahlten urlaub, dass stünde ihm nihct zu solange kein abschließendes Urteil vom LAG (AG ist in Revision gegangen) vorliegt ob er weiter beschäftigt werden soll oder nicht.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für eure Antworten...

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

23.10.2014 um 14:14 Uhr

§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Würde sagen das kommt eher zum tragen als Sonderurlaub. Wenn der Gütetermin jetzt aber von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr statt gefunden hat und der AN einfach den ganzen Tag zu Hause war ist der Lohnabzug, für die Zeit außerhalb des Gütetermins wohl berechtigt. Der Gang zum Arbeitsplatz geht unter Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsendgeltes. Gerichtstermine nicht.

A
AlterMann

23.10.2014 um 14:38 Uhr

"hierfür wurde bezahlter Sonderurlaub gegeben". Wenn der AG Sonderurlaub unter Weiterzahlung der Bezüge gewährt hat, dann ist er daran gebunden. Wobei der AG dem Mitarbeiter den Sonderurlaub ja wohl nicht für die Kündigung gegeben hat, wie Monkey schreibt, sondern für die Verhandlung.

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