Toilettengang vs Bildschirmunterbrechung
Hallo, bei uns im Call Center gibt es die sogenannte BSU (Bildschirmunterbrechung). Diese sieht wie folgt aus. Entweder jede Stunde 5 min oder alle 2 Stunden 10 min. In dieser Zeit kann der MA alles tun was er will. Auch Toilettengänge sollten versucht werden in dieser Zeit zu tätigen. Die Zeit wird abgerechnet. Nun übertreiben es manche Mitarbeiter mit der BSU und den Toilettengänge n so das der arbeitgeber entschieden hat das Toilettengänge immer zur BSU gehören. Das heisst wenn ein MA um 8 Uhr anfängt und um 8.30 zur Toilette geht, dürfte er um 9 uhr nicht mehr rauchen sondern muss bis 9:30 warten. Der MA muss sich somit immer entscheiden ob er auf Toilette geht oder sich mal ein Kaffee holt oder etwas zu trinken. Da ich nicht rauche habe ich kein Problem mit dieser Regelung. Meine Frage ist ob dies korrekt ist. Kann der AG dem MA dazu anweisen seine Toilettengänge innerhalb der BSU zu machen bzw. Nach derm Toilettengang wieder 1 Stunde warten zu müssen bis der MA rauchen darf, kann.
Danke
Community-Antworten (3)
22.10.2014 um 11:15 Uhr
@Phoseidon Ja, das kann er. Interessant wird es nur, wenn das nicht gelingt. Ich würde als BR eine Regeung initiieren, dass das besser geregelt ist...
22.10.2014 um 15:57 Uhr
Du ziehst doch im letzten Teil selber falsche Schlüsse aus dem Sachverhalt.
Der AG bestimmt nicht dass Toilettengänge nur in der BSU gemacht werden dürfen, sondern dass jeder Toilettengang auch gleichzeitig als BSU mit einberechnet wird. Und sofern beides bezahlt wird (davon gehe ich aus), kann er das so natürlich.
Entscheidend für die BSU ist nur dass die Augen geschont werden können. Und das passiert während des Toilettenganges ausreichend. Er könnte euch in der BSU auch anweisen, zB den Arbeitsplatz aufzuräumen.
Was der AG natürlich nicht darf, ist den nächsten Toilettengang erst wieder in der nächsten BSU-Phase zu erlauben. Aber davon kann ich oben nichts lesen.
22.10.2014 um 16:56 Uhr
wa sie ist denn in eurer bv dazu gergelt?
pickels ergebenheit gegenüber arbeitgebern ist hier nicht zu folgen, da hier der betriebsrat in der mitbestimmung ist
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