W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstverpflichtung in der stationären Jugendhilfe

S
schluetj
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR-KollegInnen,

ist es rechtlich möglich Mitarbeiter zum Dienst zu verpflichten? In der stationären Jugendhilfe.

Wo findet man die Rechtsgrundlage bzw. gibt es Urteile?

1.55707

Community-Antworten (7)

G
gironimo

23.04.2014 um 18:22 Uhr

Kenne ich nicht. Aber der Arbeitgeber, der davon Gebrauch machen will, wird Dir die Rechtsquellen sicherlich nennen können.

Ansonsten ist es natürlich relativ was unter "zum Dienst verpflichten" zu verstehen ist.

Zu berücksichtigen wären ja insbesondere auch die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und die Arbeitszeitregelung bzw. Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG.

K
Kölner

23.04.2014 um 18:40 Uhr

Das Mittel für die Pflicht heißt: Eine Tonne Moralin.

A
AlterMann

23.04.2014 um 19:06 Uhr

Hallo schluetj, ein Mitarbeiter ist ja eigentlich schon vertraglich zum Dienst verpflichtet. Was ist denn genau passiert oder was hat der AG vor? Mitarbeiter außerhalb des Dienstplans einsetzen, aus dem Urlaub holen, aus anderen Abteilungen heranziehen, auf eine Ferienfreizeit schicken, gesund erklären... ? So pauschal gefragt kannst Du da nichts wirklich erhellendes erwarten. Außer natürlich, dass Ihr in die Arbeitsverträge schauen solltet und natürlich in evtl. bestehende BVs. (s. gironimo)

P
Pjöööng

23.04.2014 um 19:19 Uhr

Die einzige Möglichkeit jemanden in Deutschland zum Dienst zu verpflichten ist meines Wissens hier beschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Alles andere sind vermutlich wichtigtuerische Worte für "Mir sind die Argumente ausgegangen."

N
nicoline

23.04.2014 um 22:56 Uhr

schluetj, in Ergänzung zu meinem Vorredner hier noch ein paar Ausführungen zum Thema Dienstverpflichtung: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm

L
Lotte

24.04.2014 um 13:52 Uhr

Hallo schluetj, Ich habe ein schönes Zitat in meinem Büro hängen, es soll von einem BAG Richter stammen, das konnte ich aber nicht belegen:

"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich! Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen." LG Lotte

S
schluetj

25.04.2014 um 10:22 Uhr

Liebe Antwortende aus dem Forum,

vielen Dank Ihr habt mit sehr geholfen.

Ihre Antwort