Dienstverpflichtung in der stationären Jugendhilfe
Liebe BR-KollegInnen,
ist es rechtlich möglich Mitarbeiter zum Dienst zu verpflichten? In der stationären Jugendhilfe.
Wo findet man die Rechtsgrundlage bzw. gibt es Urteile?
Community-Antworten (7)
23.04.2014 um 18:22 Uhr
Kenne ich nicht. Aber der Arbeitgeber, der davon Gebrauch machen will, wird Dir die Rechtsquellen sicherlich nennen können.
Ansonsten ist es natürlich relativ was unter "zum Dienst verpflichten" zu verstehen ist.
Zu berücksichtigen wären ja insbesondere auch die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und die Arbeitszeitregelung bzw. Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG.
23.04.2014 um 18:40 Uhr
Das Mittel für die Pflicht heißt: Eine Tonne Moralin.
23.04.2014 um 19:06 Uhr
Hallo schluetj, ein Mitarbeiter ist ja eigentlich schon vertraglich zum Dienst verpflichtet. Was ist denn genau passiert oder was hat der AG vor? Mitarbeiter außerhalb des Dienstplans einsetzen, aus dem Urlaub holen, aus anderen Abteilungen heranziehen, auf eine Ferienfreizeit schicken, gesund erklären... ? So pauschal gefragt kannst Du da nichts wirklich erhellendes erwarten. Außer natürlich, dass Ihr in die Arbeitsverträge schauen solltet und natürlich in evtl. bestehende BVs. (s. gironimo)
23.04.2014 um 19:19 Uhr
Die einzige Möglichkeit jemanden in Deutschland zum Dienst zu verpflichten ist meines Wissens hier beschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Alles andere sind vermutlich wichtigtuerische Worte für "Mir sind die Argumente ausgegangen."
23.04.2014 um 22:56 Uhr
schluetj, in Ergänzung zu meinem Vorredner hier noch ein paar Ausführungen zum Thema Dienstverpflichtung: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm
24.04.2014 um 13:52 Uhr
Hallo schluetj, Ich habe ein schönes Zitat in meinem Büro hängen, es soll von einem BAG Richter stammen, das konnte ich aber nicht belegen:
"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich! Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen." LG Lotte
25.04.2014 um 10:22 Uhr
Liebe Antwortende aus dem Forum,
vielen Dank Ihr habt mit sehr geholfen.
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