über 100% in zwei Veträgen
Ich werde ab 2018 in voller Stelle, also 100% (39StdWoche) als Berufsschullehrer arbeiten. Darf ich beim selben Arbeitgeber (Stadt) noch 12,5% Teilzeit (48StdWoche) in meinem alten Job arbeiten? Wären ja über 100%, aber immernoch unter 48 Std/Woche... finde dazu leider nichts aussagekräftiges. Im TVÖD habe ich nur gefunden, dass die Tätigkeiten nicht im Sachzusammenhang stehen dürfen - tun sie es, wenn ich das, was ich praktisch machen möchte in der Theorie im anderen Job unterrichte?? Oder bedeutet das: 1 Job ist Ausbildung und 1 Job ist Handwerk und damit kein Zusammenhang?
Community-Antworten (1)
09.12.2017 um 15:57 Uhr
Tja, neben der Frage, ob ein ev. vorhandener Personalrat da auch mitspielt, ergeben sich auch noch weitere arbeitsrechtliche, steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen.
Wird die 48-Std.-Grenze innerhalb eines 24 Wochenzeitraumes gewahrt und es handelt sich um einen anderen Betrieb oder Arbeitgeber, wäre es kein Problem.
Da beide beschriebenen Tätigkeiten wohl einem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, denn auch zur Praxis gehört Theorie, dürfte es beim gleichen AG in dieser Form weder arbeitsrechtlich noch steuer- und versicherungsrechtlich möglich sein.
Die Rechtslage ist hier auch relativ eindeutig: Denn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem AG schließt in der Regel ein pauschal versteuertes Arbeitsverhältnis bei dem gleichen AG aus, es sei denn, es handelt sich um zwei wirklich voneinander unterschiedliche Tätigkeiten.
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